Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung: Auch neue Motorengeneration EA288 betroffen

Veröffentlicht am in Abgasskandal

Auch in der neuen Motorenfamilie EA 288 von Volkswagen ist offenbar – genauso wie im Skandalmotor EA 189 – eine Abschalteinrichtung verbaut. Der EA 288 ist wie sein Vorgänger in hunderttausenden von Fahrzeugen enthalten, insbesondere auch im Golf, Tiguan oder Passat sowie bei Audi Modellen und Fahrzeugen der Tochterfirmen Škoda und SEAT.

Die Kanzlei VON RUEDEN führt über 200 Verfahren gegen Volkswagen, in denen ein Fahrzeug mit dem Motor EA 288 gegenständlich ist – darunter auch das Verfahren vor dem Landgericht Wuppertal, das in dem Bericht des SWR zur Abschalteinrichtung im EA 288 genannt wird.

VW EA288 Motoren Abschalteinrichtung mit Zykluserkennung

Aus internen Unterlagen von Volkswagen, die der SWR exklusiv einsehen konnte, geht hervor, dass auch der EA288 mit einer sogenannten Zykluserkennung arbeitet. „Die neusten Entwicklungen zeigen, dass diese Klagen begründet sind und die damit verbundenen Ansprüche zu Recht geltend gemacht werden“, sagt Rechtsanwalt Johannes von Rüden. Unter einer Zykluserkennung verstehen Experten eine Software, die erkennt, ob gerade ein Abgastest in dem Neuen Europäischen Fahrzyklus (NEFZ) durchgeführt wird oder nicht. Solch eine Software war auch bei den Fahrzeugen des ersten Dieselskandals eingebaut.

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EA288 Motor auch betroffen vom Abgasskandal? Rechtsanwalt Johannes von Rueden erklärt die Fakten und warum man jetzt handeln sollte.

Welche Rechte haben betroffene Fahrer eines EA288?

„Wir gehen davon aus, dass die Zykluserkennung in allen EA 288 Fahrzeugen verbaut wurde; die Modellreihe T6 ist bereits aus diesem Grunde zurückgerufen worden. Unsere Mandanten haben daher die gleichen Ansprüche auf Schadensersatz und/oder Rückabwicklung wie Besitzer des Skandalmotors EA 189“, sagt Rechtsanwalt Johannes von Rüden weiter.

VW dementiert aber Berichte reichen aus

VW streitet bislang alles ab. Doch in VW-internen technischen Beschreibungen des VW Motors EA 288, die dem SWR nunmehr vorliegen, heißt es wörtlich: „Nutzung und Erkennung des NEFZ, um die Umschaltung der Rohemissionsbedatung streckengesteuert auszulösen.“

Rechtsanwalt Johannes von Rüden hält diese Beschreibung für ausreichend, um den Volkswagen Konzern auch hinsichtlich der Modelle, in denen ein EA 288 verbaut ist, wegen vorsätzlicher Sittenwidriger Schädigung in Anspruch zu nehmen. Der Vorsatz ist ebenfalls unproblematisch gegeben, da das jeweilige Fahrzeug den Prüfstand erkennt – aus Sicht des Berliner Rechtsanwalts Johannes von Rüden ein vorsätzlicher Betrug.