Erste Urteile im Abgasskandal gegen Daimler AG

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Die Berliner Rechtsanwaltskanzlei VON RUEDEN hat im Rahmen des Dieselskandals die ersten Urteile für Verbraucher gegen die Daimler AG erkämpft. In einem Verfahren vor dem Landgericht Hanau (LG Hanau, Urt. v. 07.06.2018, 9 O 76/18) verurteilte das Gericht die Daimler AG dazu, einen Mercedes-Benz Vito zurückzunehmen und den Kaufpreis in Höhe von 59.500,- Euro abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer zurückzuzahlen. „Der Kaufpreis ist jedoch seit der ersten außergerichtlichen Aufforderung, das Fahrzeug zurückzunehmen, mit 4 Prozent zu verzinsen, was oftmals dazu führt, dass die Nutzungsentschädigung durch die Zinsen kompensiert wird“, führt Rechtsanwalt Johannes von Rüden aus, der den Verbraucher in dem Rechtsstreit vertrat. Rechtsgrundlage dafür sind §§ 849, 246 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB).

Daimler muss Fahrzeug zurücknehmen, das nicht über Mercedes-Benz verkauft wurde

In dem Fall hatte der Verbraucher das Fahrzeug nicht direkt bei der Daimler AG gekauft, sondern über einen weiteren Verkäufer, der nicht in die Betriebsstruktur der Daimler AG eingebunden war. Während der mündlichen Verhandlung führte der Richter aus, dass dem Verbraucher ein Schadensersatzanspruch aus § 826 BGB wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zustünde. Über diese Norm hatten Gerichte in der Vergangenheit bereits mehrfach die Volkswagen AG zum Schadensersatz verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Daimler AG hat angekündigt, gegen das Urteil Berufung einzulegen. Es liegt hiesiger Kanzlei noch nicht im Volltext vor.

Für einen aus Eschbach stammenden Mandanten konnten die Berliner Anwälte vor dem Landgericht Karlsruhe ebenfalls ein Urteil erreichen, nach dem die Daimler AG dazu verpflichtet ist, an den Verbraucher knapp 9.900,- Euro zu zahlen und dafür das betroffene Fahrzeug – einen Mercedes-Benz C200 d T-Modell – zurückzunehmen und vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von rund 1.800,- zu erstatten (LG Karlsruhe, Vers.-Urt. v. 05.06.18, 18 O 24/18). Bei dem Urteil handelt es sich um ein sogenanntes Versäumnisurteil, bei dem die Daimler AG nicht rechtzeitig angezeigt hatte, sich gegen die Klage verteidigen zu wollen. Zugleich sprach der Karlsruher Richter aus, dass die Daimler AG dazu verpflichtet ist, dem Verbraucher alle weiteren Schäden zu ersetzen, die dieser aus der Manipulation des Motors oder entsprechenden Behebungsmaßnehmen in Zukunft erleidet.

Daimler muss Verbrauchern künftige Schäden erstatten

„Das Gericht geht offenbar davon aus, dass eine Wiederherstellung eines ordnungsgemäßen Zustandes ohne weitere Nachteile gar nicht möglich sei. Das entspricht auch der Erfahrung vieler unserer Mandanten nach einem Software-Update bei betroffenen VW-Fahrzeugen. Die Verbraucher klagen über Schäden an einzelnen Bauteilen und einen höheren Kraftstoffverbrauch“, sagt Rechtsanwalt Johannes von Rüden, der den Hanauer Verbraucher vor Gericht vertrat. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Daimler kann dagegen Einspruch einlegen und eine Verhandlung vor Gericht erreichen.