Das Verwaltungsgericht München hat die bayerische Staatsregierung zu einem Zwangsgeld in Höhe von 4.000 EUR verurteilt. Die Richterin in München hat gerügt dass es bisher keine konzeptionelle Umsetzung für ein Fahrverbot von Dieselfahrzeuge gibt, so wie es der bayerische Verwaltungsgerichtshofes (VGH) angeordnete hatte. Sollte dies nicht umgehend geschehen, könnte als „ultima ratio“ Zwangshaft gegen die verantwortliche Ministerin drohen.
München mit den höchsten Stickoxidbelastungen
Ausgangspunkt sind die seit Jahren andauernden, deutlichen Grenzüberschreitungen hinsichtlich der Stickoxidemissionen. Die bayerische Landeshauptstadt ist bundesweit einer der Städte mit den höchsten Belastungen. Dazu hatte das VGH der Staatsregierung aufgetragen, bis Ende 2017 ein vollzugsfähiges Konzept für Fahrverbote vorzulegen. Die Richterin bewertete die bisherigen Ausführungen zu dem Luftreinhaltekonzept wörtlich als „allgemeines Blabla und eine halbe Larifari-Seite“. Es sei ein „Unding“, dass die Staatsregierung Gerichtsurteile einfach missachte. Klägerin war die „Deutsche Umwelthilfe“ (DUH), die u.a. gegen 18 weitere deutsche Städte aufgrund von Feinsatubemissionen Klage eingereicht hat.
Auch in anderen Städten drohen Fahrverbote
Bis Ende Mai hat die Staatsregierung nun Zeit ein ausgereiftes Konzept für ein Fahrverbot vorzulegen. In zahlreichen anderen deutschen Städten gibt es bereits Überlegungen Fahrverbote für Dieselfahrzeuge zu verhängen. Insbesondere sollen Fahrzeuge mit der Abgasnorm Euro 5 aus den Städten verbannt werden. Neben München sind insbesondere die Metropolregionen Stuttgart, Hamburg, Köln und Düsseldorf von den hohen Emissionswerten betroffen. Auch das Bundesverwaltungsgericht wird sich Ende Februar mit der Thematik befassen. Sollte das Gericht im Sinne der DUH entscheiden, könnten Fahrverbote schon bald zur Regel werden.
Fahrverboten zuvorkommen – Dieselfahrzeug abgeben
Verbrauchern ist daher dringend zu raten, die vom Abgasskandal betroffenen Dieselfahrzeuge an den Hersteller zurückzugeben. Die Hersteller haben die Kunden durch manipulierte Software systematisch betrogen. Daher ist eine Anfechtung des Kaufvertrags oder Schadensersatz möglich. Immer häufiger sprechen Gerichte den Verbrauchern das Recht zu, dass betroffene Fahrzeug an den Hersteller zurückzugeben. Lediglich die gefahrenen Kilometer werden als Nutzungsersatz angerechnet. Regelmäßig ist dies deutlich mehr, als das Fahrzeug auf dem Gebrauchtwagenmarkt noch bringen würde, da die Preise aufgrund des Abgasskandals dramatisch eingebrochen sind.
Recht auf Rückerstattung prüfen – Kanzlei Werdermann I von Rüden
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