Fahrverbote: anhaltender Preisverfall bei Dieselfahrzeugen

Veröffentlicht am in Abgasskandal

Nach dem wegweisenden Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes für Fahrverbote gehen Marktbeobachter nun von einem weiteren Preisverfall bei Dieselfahrzeugen aus. Dies resultiere insbesondere aus der unsicheren Zukunft der Dieselmotoren. Millionen von Fahrzeugen sind bundesweit von möglichen Fahrverboten betroffen.

Anhaltender Preisverfall seit Abgasskandal

Seit Bekanntwerden des Abgasskandals im September 2015 ist ein ständiger Preisverfall bei Dieselfahrzeugen zu beobachten. Auch die Zahl der Neuzulassungen ist seitdem deutlich rückläufig. Gemäß der Statistik des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) ist nur noch in jedem dritten Fahrzeug ein Dieselmotor verbaut. Dies wirkt sich auch auf die Preise auf dem Gebrauchtwagenmarkt aus. Autokäufer legen sich vermehrt ein Benzinfahrzeug zu und sind nicht mehr an Dieselfahrzeugen interessiert. Das liegt auch an den Emissionsklassen, da viele Dieselfahrzeuge eine EURO 5 Norm oder schlechter haben und damit direkt von Fahrverboten betroffen sind.

Viele Autohersteller stellen langfristig Diesel-Produktion ein

Auch zahlreiche Autohersteller ziehen daraus Konsequenzen und haben angekündigt langfristig keine Dieselfahrzeuge mehr zu produzieren. VW hat konzernintern die Zukunft für den Dieselmotor bereits infrage gestellt; die zur VW AG zugehörige Porsche AG hat bereits angekündigt keine Dieselfahrzeuge mehr zu produzieren. Andere Hersteller haben dem Dieselmotor langfristig ebenfalls keine Zukunft eingeräumt. Damit soll auch dem veränderten Kaufverhalten Rechnung getragen werden. Der Abgasskandal und die bereits angekündigten Fahrverbote haben zur nachhaltigen Verunsicherung der Autofahrer beigetragen.

Einbruch des Restwertes um 20 Prozent befürchtet

Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes ist nach Expertenschätzungen und Marktbeobachtern zu befürchten, dass sich der Preisverfall bei Dieselfahrzeugen nun noch einmal dramatisch fortsetzt. Insbesondere, da langfristig auch Fahrzeuge mit der Abgasnorm EURO5 von möglichen Fahrverboten betroffen sein werden. EURO1 bis EURO5 machen einen Großteil der Dieselfahrzeuge auf dem Gebrauchtwagenmarkt aus. Viele Verbraucher sind daher verunsichert und möchten Ihr Fahrzeug schnell und möglichst noch lukrativ loswerden.

Rückgabe an den Hersteller – Erstattung des Kaufpreises

Als lukrativste Möglichkeit bietet sich die Rückgabe des betroffenen Fahrzeugs beim Hersteller an. Sofern das Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen ist oder einen unzulässig hohen Stickoxid-Ausstoß aufweist, ist die Rückgabe Ihres Pkw möglich! Das haben schon zahlreiche Gerichte in Deutschland für Recht anerkannt. Nutzen Sie daher Ihre Chance auf Rückgabe. Nach Rückgabe an den Hersteller bekommen Sie den Kaufpreis erstattet. Davon wird lediglich ein Nutzungsersatz für die von Ihnen gefahrenen Kilometer abgezogen. Dies übersteigt regelmäßig deutlich den aktuellen Gebrauchtwagenwert des Fahrzeuges.

Ihre kostenlose Erstberatung bei der Rechtsanwaltskanzlei VON RUEDEN

Als eine der führenden Kanzleien in Deutschland für Verbraucheransprüche im Abgasskandal, vertreten wir schon hunderte von Mandanten. Zunächst bieten wir Ihnen dafür eine kostenlose und unverbindliche, telefonische Erstberatung an. In einem persönlichen Gespräch besprechen wir Ihren individuellen Fall. Danach zeigen wir Ihnen die Möglichkeiten auf, wie Sie gegen den Hersteller vorgehen können. Nutzen Sie jetzt Ihr gutes Recht auf Rückgabe!

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