Fahrverbote – welche Städte sind betroffen?

Veröffentlicht am in Abgasskandal

Mehreren Autoherstellern wird vorgeworfen, jahrelang die Abgaswerte so manipuliert zu haben, dass die gesundheitsschädlichen Stickoxide die erlaubten Grenzwerte deutlich übersteigen. Das Bundes­verwaltungs­gericht und das Gericht der Europäischen Union fordern die Behörden auf, ihre Luft­reinhaltepläne zu verschärfen und Fahr­verbote für Fahr­zeuge mit hohem Stick­oxid­ausstoß anzuordnen, wenn die Grenz­werte nicht anders eingehalten werden können. In manchen Städten gelten bereits Dieselfahr­verbote – seit November 2019 auch in Berlin. In Essen wurden sie dagegen endgültig abgewendet.

Wo gelten bereits Dieselfahrverbote?

Berlin

In Berlin gelten seit November/Dezember für Euro-5-Diesel und schlechter streckenbezogene Fahrverbote in Bereichen der folgenden Straßen: Leipziger Straße, Brückenstraße, Reinhardstraße, Alt-Moabit, Friedrichstraße, Stromstraße, Hermannstraße und in der Silbersteinstraße. Für Anwohner, dort arbeitende Personen, Handwerker und Patienten der dort ansässigen Ärzte gilt eine Ausnahmeregelung. Wer diese Strecken widerrechtlich befährt, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 25 Euro rechnen.

Bonn             

In Bonn betrifft das Fahrverbot Euro-5-Diesel und Euro-2-Benziner und schlechter, und zwar streckenbezogen in den Straßen Belderberg und Reuterstraße.   Wann die Fahrverbote in Kraft treten, ist noch offen. Auch die Strafen sind noch nicht bekannt.

Darmstadt

Seit dem 1. Juni 2019 gelten in Darmstadt für Fahrzeuge mit der Diesel-Abgasnorm Euro 1 bis 5 und für Benziner der Klassen Euro 1 und 2 in der Hügelstraße und in der Heinrichstraße Fahrverbote. Das Bußgeld beträgt inklusive der Verwaltungsgebühr 108,50 Euro. Rettungswagen, Müllabfuhr, Straßenreinigung, örtliche Handwerker (nach Genehmigung) und nachgerüstete Fahrzeuge sind von den Verboten ausgenommen. Für Anwohner gelten Übergangsregelungen mit einer Verlängerungsoption.

Frankfurt a. M.        

Frankfurt plant eine Fahrverbotszone für Euro-4-Diesel und Euro-2-Benziner und schlechter – voraussichtlich in der derzeitigen Umweltzone, also der Fläche innerhalb des Autobahnrings rund um die Stadt. Der Umsetzungstermin und die Strafen sind noch offen. Das Urteil zu Fahrverboten in Frankfurt vom 5. September 2018 ist nämlich nicht rechtskräftig, es wurde durch ein Urteil des VGH Kassel vom 10.12.2019 aufgehoben. Im Jahr 2020 wird es also noch nicht zu Fahrverboten für ältere Diesel-Fahrzeuge kommen – möglicherweise aber im Jahr 2021.

Gelsenkirchen        

In Gelsenkirchen soll die Kurt-Schumacher-Straße in Teilen für Euro-5-Diesel und Euro-2-Benziner und schlechter gesperrt werden – ausgenommen sind Gewerbetreibende. Ob das Fahrverbot allerdings wirklich kommt, ist noch offen, denn das Land NRW hat Berufung eingelegt.

Hamburg      

In Hamburg gelten seit Juni 2018 streckenbezogene Fahrverbote in der Max-Brauer-Allee für Pkw, Lkw und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge zwischen Chemnitzstraße/Gerichtstraße/Julius-Leber-Straße und Holstenstraße und in der Stresemannstraße für Kraftfahrzeuge über 3,5t zgG einschließlich Anhänger und Zugmaschinen zwischen Kaltenkircher Platz und Neuer Kamp. Ausgenommen sind Pkw und Omnibusse. Das Verwarn- bzw. Bußgeld beträgt für Pkw 25  und für Lkw 75 Euro. Anwohner, Rettungsdienste und Gewerbetreibende dürfen die Abschnitte weiterhin befahren.

Köln   

In Köln ist ein Fahrverbot in der grünen Umweltzone geplant. Die Umsetzung ist aber aufgrund der aufschiebenden Wirkung der Berufung durch die Landesregierung NRW noch offen. Kommt das Fahrverbot, wird es zunächst Diesel mit der Abgasnorm Euro 1 bis 4 und Benziner der Klassen Euro 1 und 2 betreffen, später auch Euro-5-Diesel. In Köln sollen Autos mit Diesel­motor Euro 5 oder älter rund um die Mess­stellen Clevischer Ring, Justinian­straße, Luxemburger Straße und Neumarkt nicht mehr fahren dürfen. So hat es das Ober­verwaltungs­gericht in Münster entschieden. Doch das Land NRW hat Revision gegen das Urteil eingelegt.

Stuttgart      

Seit dem 1. Januar 2019 gilt im gesamten Stadtgebiet für auswärtige Fahrer von Pkw und Lkw der Diesel-Abgasnorm Euro 4 und älter ein Fahrverbot. Seit April 2019 gilt dieses Verbot auch für Stuttgarter Dieselfahrer. Das Land setzt damit die Vorgaben des Verwaltungs­gerichts­hofs Baden-Württem­berg um. Wegen zu zögerlicher Umsetzung musste das Land bereits wieder­holt Zwangs­gelder zahlen.

Fahrverbote 2020

In Berlin verzögert sich die Einführung der Verbotszone in der Leipziger Straße. Künftig sollen alte Diesel nicht mehr zwischen Leipziger Platz und Charlottenstraße fahren dürfen. Doch zur Zeit fehlen noch die Anordnungen der Verkehrslenkung Berlin (VLB), um am Fahrbahnrand die tiefen Fundamente auszuheben, die für die Schilder in Sondergröße nötig sind. Daher wird eine Umsetzung dieses Abschnitts voraussichtlich erst 2020 möglich sein.

Ab 2020 wird auf einzelnen Strecken im Stuttgarter Stadtgebiet ein Verkehrsverbot für alle Diesel-PKW der Emissionsklasse Euro 5 und schlechter gelten. Der nächste Luftreinhalteplan für die Stadt Stuttgart sieht Fahrverbote auch für Euro-5-Diesel in Innenstadt, Feuerbach, Zuffenhausen und Cannstatt vor.

Auch in Ludwigsburg wird es ab 2020 wohl Dieselfahrverbote geben. Das entsprechende Urteil vom Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim liegt seit dem 13. Dezember 2019 vor.

In Frankfurt a. M. wird es 2020 nicht zu Diesel-Fahrverboten kommen – möglicherweise aber im Jahr 2021. Weitere Gerichtsverfahren laufen in der Region gegen die Luftreinhaltepläne von Offenbach und Limburg. 

Wie werden die Fahrverbote kontrolliert?

In Hamburg führt die Polizei in Stichproben Kontrollen anhand der Fahrzeugpapiere durch. Andere Städte werden das wohl ähnlich handhaben, aber Einigkeit besteht hier noch nicht.

Umweltschützer fordern eine blaue Plakette für „saubere“ Dieselautos, um die Kontrollen zu erleichtern. Zuständig für die Einführung einer solchen Kennzeichnung ist die Bundesregierung. Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) hat eine blaue Plakette allerdings bereits als „fachlich begründet falsch“ abgelehnt und der neue Koalitionsvertrag sieht keine blaue Plakette vor.

Welche Ausnahmen gibt es bei den Fahrverboten?

Für Anwohner, Schwerbehinderte, Einsatzfahrzeuge und Gewerbetreibende gibt es Ausnahmen vom Dieselfahrverbot. Wer über diese Zwecke hinaus eine Ausnahme benötigt, kann sich an die zuständige Straßenverkehrsbehörde der betroffenen Gemeinde wenden und eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Generell gilt: Diesel­verbots­zonen dürfen Euro 6-Fahrzeuge erst ab September 2021 erfassen – dann sind sie mindestens vier Jahre alt.