Weitere Verfahren gegen Volkswagen AG: EA288 Motoren

Veröffentlicht am in Abgasskandal

Die Berliner Kanzlei ist auf Verbraucherrecht spezialisiert und führt mehrere Verfahren gegen die Volkswagen AG. Sie betreut deutschlandweit über 3.000 Mandanten gegen den VW Konzern, in denen die Verbraucher ein Fahrzeug mit dem Motor EA189 erworben haben. Bis jetzt hat sie mehrere Urteile gegen den Konzern erstritten.

Motoren der Baureihe EA288 sind auch vom Abgasskandal betroffen

Die Kanzlei beschäftigt sich seit langer Zeit mit der Funktionsweise der Motorengeneration EA288. In einer Tagesspiegel-Mitteilung vom März 2019 führte die Kanzlei aus, dass sie den Eigentümer eines VW-Golf VII, in dem ein Motor des Typs EA288 steckt, vor dem Landgericht Wuppertal gerichtlich vertritt. Weiterhin werden durch VON RUEDEN schon über 200 Mandanten vertreten, die ein Fahrzeug mit dem Motor EA288 besitzen. Die Motorenreihe EA288 ist ein Nachfolger der EA189-Motoren.

Die Modelle Volkswagen Golf, Tiguan, Passat und Audi sowie Fahrzeuge der Tochterfirmen Škoda und SEAT sind mit einem solchen ausgestattet. Sie enthalten eine Abschalteinrichtung mit Zykluserkennung. Diese stellt eine Software dar, die erkennt, ob ein Abgastest in dem Neuen Europäischen Fahrzyklus (NEFZ) durchgeführt wird oder nicht. NEFZ ist ein Abgastestverfahren der Europäischen Union. Ad-Blue wird zur Abgasreinigung eingespritzt. Auf dem Prüfstand wird mehr Ad-Blue eingespritzt als außerhalb des Prüfstands.

Laut Dieselexperten liegt auch beim Motor EA288 eine illegale Abschalteinrichtung vor

Es ist möglich, dass die Abschalteinrichtungen in allen Fahrzeugen mit einem EA288 Motor eingebaut wurden. Nach unserer Expertenmeinung sind diese Abschalteinrichtungen illegal und verstoßen gegen europäisches Recht. Solche Software wurde auch bei den Fahrzeugen des ersten Dieselskandals in den Motoren EA189 verwendet. Den Fahrern solcher Fahrzeuge könnten in Zukunft Fahrverbote und Wertverluste drohen. Um diese zu vermeiden, lohnt es sich die Weiterentwicklung des Skandals um den EA288 zu verfolgen. In unseren Quellen finden Sie die Links zu investigativen Medienberichten und unserer Pressemitteilung um den neuen Skandal um VW.

Obwohl VW alles bestreitet, ist die Rechtslage eindeutig

Volkswagen bestreitet die Vorwürfe und das Vorliegen einer illegalen Abschalteinrichtung. Trotzdem ist die Rechtslage eindeutig und die Kanzlei wird weiterhin gerichtlich die Verbraucher vertreten. „Die Volkswagen AG hat wieder die Kunden vorsätzlich getäuscht, um wirtschaftliche Vorteile zu erlangen. Zudem missachtete sie europarechtliche Vorschriften und nahm die Umweltschädigung in Kauf“, führt Rechtsanwalt Johannes von Rüden aus.

Aus diesem Grund müssen Verbraucher ihre Ansprüche durchsetzen und ihre Rechte mit Hilfe von erfahrenen Rechtsanwälten auf diesem Gebiet geltend machen. Ihnen stehen Ansprüche aus vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zu. VON RUEDEN erwartet eine weitere Klagewelle von den Kunden der Volkswagen AG, die sich das Verhalten des Konzerns nicht gefallen lassen. Zudem fordert die Kanzlei den Staat zur Aufklärung des weiteren Dieselskandals mit den Motoren EA288. Das Verkehrsministerium und das Kraftfahrt-Bundesamt müssen handeln und die Sachlage erläutern.