Fiat Chrysler verliert Schadensersatzverfahren im Wohnmobil-Dieselskandal

Veröffentlicht am in Abgasskandal

Im Abgasskandal wurden die Rechte von Wohnmobilbesitzern erneut gestärkt. Das Landgericht (LG) Meiningen hat Fiat Chrysler Automobiles (FCA) Italy wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zu Schadensersatz in Höhe von rund 37.700 Euro verurteilt. Hervorzuheben ist, dass es sich diesmal nicht um ein sogenanntes Versäumnisurteil handelt: Trotz Verteidigung ist es FCA nicht gelungen, die Schadensersatzansprüche des Klägers abzuwehren. Im Dezember 2021 war FCA mit seiner Verteidigungsstrategie bereits vor dem LG Landau gescheitert.

Im aktuellen Fall vor dem LG Meiningen hatte der Kläger Schadensersatzklage gegen FCA eingereicht, weil in seinem Fiat Ducato Bürstner Nexxo T 660 mit Multijet Dieselmotor der Schadstoffklasse Euro 5 eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut wurde (Az. 1 O 425/21). Das Urteil gegen den italienischen Fahrzeughersteller wurde im Januar 2022 verkündet.

Bewusste Täuschung des Fahrzeugkäufers

Die Richter bestätigten, dass der Autobauer den klagenden Besitzer des Fiat Ducato Bürstner Nexxo gemäß § 826 BGB vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat. Eine Software sorgt dafür, dass das Fahrzeug die gesetzlich zulässigen Grenzwerte für Schadstoffemissionen nur auf dem Prüfstand einhält. Im Straßenverkehr überschreiten die Abgaswerte die Grenzwerte jedoch deutlich, denn die in Fiat-Wohnmobilen genutzte Steuerungssoftware schaltet die Abgasrückführung zur Begrenzung der Stickoxid-Emissionen nach Ende des Prüfstandbetriebs ab.

Nach Auffassung des Gerichts handelt es sich dabei um eine unzulässige Abschalteinrichtung nach Art. 5 Abs. 2 VO 715/2007/EG. Die Software habe nämlich offensichtlich den einzigen Zweck, unter Prüfbedingungen gesetzeskonforme Emissionswerte zu bewirken, die im tatsächlichen Straßenbetrieb jedoch nicht erreicht würden. Das Gericht sieht es demnach als erwiesen an, dass die Abschalteinrichtung bewusst zu Täuschungszwecken in den Dieselmotor eingebaut worden ist.

In diesem Fall kein Versäumnisurteil

Das Besondere an diesem Fall vor dem LG Meiningen ist, dass es sich anders als in vielen zuvor geführten Verfahren nicht um ein Versäumnisurteil handelt, bei dem die beklagte Partei sich nicht zu den Vorwürfen äußert. Fiat Chrysler war zur Verhandlung erschienen, sodass das Gericht die Stellungnahme des Autoherstellers nach entsprechender Prüfung in die Urteilsfindung einbezogen hat. Daher kann dieses verbraucherfreundliche Urteil in Zukunft ein Maßstab für ähnlich gelagerte Fälle sein und als wegweisend betrachtet werden. Die Entscheidung erhöht die Erfolgsaussichten anderer im Abgasskandal geschädigter Wohnmobilbesitzer im Streit um Schadensersatz.

Der Abgasskandal ist ein massiver Betrug an Verbrauchern. Von den Abgasmanipulationen sind weltweit Millionen Fahrzeuge betroffen. Da fast alle europäischen Reisemobilhersteller den Ducato von Fiat Chrysler als Basis für ihre Fahrzeuge verwenden, nutzen die meisten Wohn- und Reisemobile, die auf dem Fiat-Transporter Ducato basieren, unzulässige Abschalteinrichtungen. In Deutschland könnten insgesamt über 200.000 FCA-Fahrzeuge betroffen sein – darunter viele Wohnmobile. Es dürfte nicht mehr lange dauern, bis Wohnmobile, die auf dem Fiat Ducato basieren, vom Kraftfahrt-Bundesamt verpflichtend zurückgerufen werden. Wenn verpflichtende Rückrufe vorliegen, können Käufer ihre Schadensersatzansprüche noch leichter durchsetzen.

Kostenlose Erstberatung im Wohnmobil-Abgasskandal

Der Fahrzeughersteller FCA wurde trotz seiner Ausführungen zu Schadensersatz verurteilt. Das spricht dafür, dass nach diesem neuesten Urteil des Landesgerichts Meiningen weitere verbraucherfreundliche Entscheidungen folgen werden. Betroffene Besitzer von manipulierten Dieselfahrzeugen sollten jetzt zügig Schadensersatz fordern – bevor ihre Ansprüche verjähren könnten.

Fahrzeugbesitzer, die vom Abgasskandal betroffen sind, können von der kostenlosen Erstberatung der Rechtsanwaltskanzlei VON RUEDEN profitieren. Unsere auf den Abgasskandal spezialisierten Anwälte prüfen den Fall und schätzen die Erfolgsaussichten einer Schadensersatzklage und die Höhe der möglichen Ansprüche ein. Kontaktieren Sie uns – wir unterstützen Sie gern bei der Durchsetzung Ihrer Rechte!

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