Fiat Diesel wegen Wertverlust zurückgeben

Veröffentlicht am in Abgasskandal

Der Abgasskandal trifft nun auch den italienischen Autohersteller Fiat. Seit die Manipulationen an den Motoren der Volkswagen AG bekannt wurden, sinken die Verkaufspreise für Dieselfahrzeuge stetig. Dieselfahrzeuge, gleich welcher Marke, gelten nicht mehr länger als umweltfreundliche Kostensparer, sondern eher als schmutzige Kostenfresser. In den Innenstädten drohen Fahrverbote. Über kurz oder lang werden hiervon auch Modelle mit der Euro-6-Norm betroffen sein. Für viele Pendler und Großstadtbewohner verwandelt sich der ehemals kostengünstige Diesel in eine praktisch wertlose Umweltsünde. Dieselneuwagen werden fast gar nicht verkauft. Dementsprechend stellen sich insbesondere Altfahrzeuge als fast unverkäuflich heraus. Ein Verkauf ist regelmäßig nur unter Hinnahme von enormen Einbußen zu realisieren. Die Einbußen belaufen sich auf ca. 30 bis 50 % des eigentlichen Wertes.

Fiat-Modelle mit erhöhten NOx-Werten

Bei verschiedenen Modellen des italienischen Herstellers wurden erhöhte Stickoxidwerte festgestellt. Die amerikanische Emissions Analytics und das Kraftfahrtbundesamt haben festgestellt, dass bei vielen Dieselmodellen die NOx Werte deutlich über dem zulässigen Wert liegen. Die betroffenen Modelle sind:

Dieselfahrzeuge

Modell Motor in Liter Euro-Norm Modelljahr
500L 1,6 L EURO 5 2013
500L 1,6 L EURO 6 2015
500X 1,6 L EURO 6 2015
Panda 1,2 L EURO 5 2012
Tipo 1,6 L EURO 6 2016

Folgen der zu hohen NOx-Werte

Zu hohe NOx-Werte stellen eine Eigenschaft des Autos dar, welche von der Eigenschaft abweicht, welche der Hersteller zu verschaffen hat. Der Fahrzeughersteller lässt das Fahrzeug bei der zuständigen Behörde zu. Dazu muss das Fahrzeug alle rechtlichen Bedingungen einhalten. Diese rechtlichen Bedingungen gelten dann für jedes baugleiche Fahrzeug. In Bezug auf die Abgaswerte müssen alle Fahrzeuge die gleichen Abgaswerte aufweisen. Werden nun erhöhte NOx-Werte festgestellt entspricht das Fahrzeug nicht den gesetzlichen Bestimmungen. Die gesetzlichen Bestimmungen sind aber regelmäßig Grundlage der Kaufentscheidung, sodass die Nichteinhaltung der Bestimmungen einen Mangel an dem gekauften Fahrzeug darstellt. Ähnlich wie bei einem Kraftstoff-Mehrverbrauch von über 10 %, von den angegebenen Durchschnitzverbräuchen stellen auch eine Abweichung der NOx-Werte von über dem 1,5-fachen einen Mangel an dem Fahrzeug dar. Mängel gewähren dem Käufer die Möglichkeit den Mangel beseitigen zu lassen oder den Wagen zurückzugeben.

Schadensersatz

Über die reine Mängelgewährleistung hinaus hat der Käufer eines Fahrzeugs mit erhöhten NOx-Werten auch einen Anspruch auf Schadensersatz.

Der Schadensersatzanspruch besteht, weil der Fahrzeughersteller nicht über die erhöhten NOx-Werte aufgeklärt hat. Der Fahrzeughersteller lies die Kunden in dem Irrtum ein besonders umweltfreundliches Auto zu erwerben. Insbesondere in Werbeprospekten warb der Autohersteller mit umweltfreundlichen Motoren. Damit liegt, unseres Erachtens nach, ein strafrechtlich relevanter Betrug vor. Der aufgrund des Irrtums gezahlte Kaufpreis stellt einen Schaden für den Kunden dar, den er von dem Fahrzeughersteller zurückverlangen kann.

Ein Schadensersatzanspruch besteht auch aus dem Umstand, dass der Fahrzeughersteller die abweichenden Abgaswerte nicht mitgeteilt hat. Dies als sittenwidrig bezeichnete Unterlassung, stellt eine sittenwidrige Schädigung des Käufers dar. Aus dieser Schädigung erwächst dem Käufer wiederum ein Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises.

Abschalteinrichtung bei Fiat-Modellen?

Derzeit noch ungeklärt ist, ob auch Fiat unzulässige Abschaltvorrichtungen, wie bei den Volkswagen-Modellen, verwendet hat. Die derzeit vorliegenden Untersuchungsergebnisse des Kraftfahrtbundesamtes geben keinen eindeutigen Hinweis darauf, ob Fiat eine Abschalteinrichtung verbaut hat. Jedoch ist es kaum vorstellbar, dass die zur Zulassung der Fahrzeuge vorgeführten Fahrzeuge gänzlich andere Motoren hatten. Wie sonst ist es erklärbar das die Fahrzeuge mit der Euro Norm 5 oder 6 zugelassen werden und tatsächlich diese Abgaswerte nicht im Ansatz erreichen. Es liegt jedenfalls der Verdacht nahe, dass auch Fiat eine illegale Abschaltvorrichtung verbaut hat.

Darlehnsfinanzierter Fahrzeugkauf

Auch die zur Finanzierung des Wagens aufgenommenen Darlehnsverträge können eine Möglichkeit bieten sich von dem Schmutz-Diesel zu befreien. Der sogenannte Widerrufsjoker greift immer dann, wenn die Darlehnsverträge fehlerhaft sind. Insbesondere eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung gibt dem Darlehnsnehmer oft, noch nach Jahren die Möglichkeit den Darlehnsvertrag zu widerrufen. Die Folge eines Widerrufs ist, dass der gesamte Darlehnsvertrag rückabgewickelt wird. Dies bedeutet auch, dass das Fahrzeug an den Hersteller zurückgegeben wird und der Darlehnsnehmer sämtliche gezahlte Raten inklusive der Anzahlung zurückerhält.

Kostenlose Erstberatung nutzen

Nutzen Sie jetzt Ihre Chance Wertverlust und Fahrverbote zu vermeiden. Geben Sie Ihr Dieselfahrzeug an den Hersteller zurück und erhalten Sie den Kaufpreis zurück. Im Rahmen eines kostenlosen und unverbindlichen Erstgesprächs beraten wir Sie gern zu Ihren Möglichkeiten.