Fiat Ducato im Abgasskandal: Auch Wohnmobile von Pössl betroffen

Veröffentlicht am in Abgasskandal

Fiat Chrysler ist mit seinem Kleintransporter Fiat Ducato in den Abgasskandal verstrickt. Der Motor wurde so manipuliert, dass er die EU-Abgasgrenzwerte nur auf dem Prüfstand einhält. Im Straßenbetrieb werden die gesetzlichen Grenzwerte für Abgase durch die Nutzung von unzulässigen Abschalteinrichtungen dagegen oft deutlich überschritten. Der Fiat Ducato wird als Basisfahrzeug für zahlreiche Wohnmobil-Marken genutzt – so auch von der deutschen Pössl Freizeit und Sport GmbH, die damit ebenfalls vom Fiat-Abgasskandal betroffen ist. Zur Pössl Group gehören auch die Reisemobil-Marken Roadcar, Globecar und Clever, die ebenfalls auf dem Fiat Ducato basieren.

Wohnmobile mit unzulässigen Abschalteinrichtungen halten die Stickoxid-Grenzwerte nicht ein und sind daher nicht zulassungsfähig. Den Besitzern solcher Wohnmobile drohen Fahrverbote und Stilllegungen. Außerdem sind die manipulierten Fahrzeuge von einem drastischen Wertverlust betroffen. Betrogene Wohnmobilbesitzer sollten sich wehren und Schadensersatz für ihre mangelhaften Camper verlangen. Je früher für das manipulierte Reisemobil Ansprüche geltend gemacht werden, desto besser, denn die Höhe des Schadensersatzanspruchs sinkt mit jedem Tag.

Fiat Ducato: Welche Dieselmotoren sind von Abgasmanipulationen betroffen?

Soweit bislang bekannt, wurde die Abgasreinigung der Fiat Ducato-Dieselmotoren mit den Abgasnormen Euro 5 und Euro 6 aus den Baujahren 2014 bis 2019 manipuliert. Die Fiat-Motoren der Euro-Normen 6d und 6d Temp gelten bislang als „sauber“. Folgende in Fiat-Wohnmobilen verbauten Motoren können über eine unzulässige Abschalteinrichtung verfügen:

  • 2,0 Liter Multijet
  • 2,0 Liter
  • 2,2 Liter Multijet II
  • 2,3 Liter
  • 2,3 Liter Multijet
  • 2,3 Liter Multijet II
  • 3,0 Liter

Besitzer von Wohnmobilen mit Fiat-Motoren können anhand der Fahrzeugpapiere prüfen, welcher Motor in ihrem Fahrzeug verbaut ist.

Wohnmobile von Pössl mit manipulierten Fiat-Motoren

Vor allem Camper mit der Abgasnorm Euro 5 und Euro 6, die zwischen 2014 und 1019 gebaut wurden, sind in den Wohnmobil-Abgasskandal verstrickt. Folgende Reisemobile der Marke Pössl sind mit einem Fiat-Ducato-Motor erhältlich:

  • Pössl D-Line
  • Pössl Trenta
  • Pössl Summit
  • Pössl H-Line
  • Pössl Clever
  • Pössl Globecar D-Line
  • Pössl Globecar Elegance
  • Roadscout R Elegance
  • Pössl Globecar Globestar
  • Pössl Globecar Summit
  • Pössl Roadcar

Verjährung droht: Jetzt Schadensersatz einklagen!

Geschädigte Wohnmobilbesitzer sollten schnellstmöglich aktiv werden. Die Entschädigungssumme für betroffene Wohnmobile sinkt stetig, denn die Nutzungsentschädigung bei Fahrzeugen, die vom Abgasskandal betroffen sind, berechnet sich nach der Nutzungsdauer und wird in der Regel von der Schadensersatzsumme abgezogen. Wenn seit dem Kauf des Pössl-Wohnmobils noch keine zwei Jahre vergangen sind, können Ansprüche innerhalb der Gewährleistungsfrist für Neuwagen beim Händler geltend gemacht werden. Die Gewährleistungsfrist für Gebrauchtwagen beträgt ein Jahr.

Ansprüche gegen den Hersteller verjähren kenntnisabhängig nach drei Jahren. Das Gericht prüft in dem Fall, ob der klagende Wohnmobilbesitzer zum Beispiel aus der Medienberichterstattung hätte wissen können, dass Fiat-Motoren manipuliert wurden. Geht man davon aus, dass Verbraucher 2018 von den Abgasmanipulationen wussten, verjähren die Ansprüche Ende 2021. Der sogenannte Restschadensersatzanspruch kann allerdings bis zu zehn Jahre nach dem Kauf des manipulierten Wohnmobils geltend gemacht werden.

Aufgrund der Verjährungsfristen im Wohnmobil-Dieselskandal sollten betrogene Verbraucher sich umgehend anwaltlich beraten lassen und die drohende Verjährung mit einer Klageeinreichung stoppen. Die Verbraucherrechtskanzlei VON RUEDEN bietet Besitzern von Reisemobilen eine kostenlose Erstberatung. Wir prüfen unverbindlich, ob Ihr Camper vom Dieselskandal betroffen ist, und beraten Sie zu Ihren Optionen. Kontaktieren Sie uns – wir sind für Sie da!

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