Grundsatzurteil: VW haftet für manipulierte Fahrzeuge

Veröffentlicht am in Abgasskandal

Frankfurt am Main – Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main ist dabei, im Zusammenhang mit dem VW-Dieselskandal eine klageabweisende Entscheidung des Landgericht Hanau zu korrigieren und dem Käufer eines Fahrzeusg Recht zu geben. Das geht aus einer am Mittwoch veröffentlichten Pressemitteilung des OLG Frankfurt am Main hervor. Der Kläger hatte im Mai 2009 einen VW Tiguan 2,0 l TDI gekauft, der mit einem Motor des Typs EA 189 ausgestattet ist. Er klagte vor dem Landgericht Hanau auf Rückzahlung des Kaufpreises gegen Rückübereignung des Fahrzeugs.

Das Landgericht wies seine Klage zunächst ab, weswegen er Berufung beim OLG Frankfurt am Main einlegte. Das Gericht hält die Sache jedoch noch nicht für entscheidungsreif und hat einen so genannten Beweisbeschluss nach § 359 der Zivilprozessordnung erlassen. Der Kläger hat mit dem Fahrzeug 135.000 Kilometer zurückgelegt, wofür er sich von dem eingeklagten Schadenersatz einen Nutzungsersatz abziehen lassen muss. Die Höhe der Nutzungsentschädigung soll jetzt von einem sachverständigen Gutachter ermittelt werden.

Sachverständiger muss Auto schätzen

In dem Beweisbeschluss argumentiert das Gericht: Die Entwicklung und das Inverkehrbringen des Fahrzeugs, das zur Erlangung einer EG-Typengenehmigung vom Kraftfahrtbundesamt mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung versehen war, stelle eine „sittenwidrige Handlung der VW AG dar“. Nach § 826 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist derjenige zum Schadenersatz verpflichtet, der einem anderen in einer „gegen die guten Sitten verstoßenden Weise“ Schaden zufügt. Die Täuschung gegenüber der Zulassungsstelle könne als Schädigung des Käufers gewertet werden. Volkswagen habe davon profitiert, dass es sich bei dem Fahrzeug um einen Alltagsgegenstand handele, bei dem das Zustandekommen der behördlichen Genehmigungen und die zugrunde liegenden Messdaten vom angesprochenen Publikum nicht hinterfragt werden würden.

Käufer durfte auf rechtmäßige Zulassung vertrauen

Ende August 2019 lagen noch 30 Verfahren beim Bundesgerichtshof vor. Außerdem ist für den kommenden Montag der erste Verhandlungstag zur Musterfeststellungsklage gegen Volkswagen. In dieser haben sich 430.000 Kläger zusammengeschlossen.