In Hamburg drohen neue Fahrverbote

Veröffentlicht am in Abgasskandal

Dieselfahrer müssen in Hamburg mit weiteren Fahrverboten rechnen. Wegen zu hoher Stickoxid-Werte werden wohl weitere wichtige Verkehrsachsen für ältere Dieselfahrzeuge gesperrt. Die Umweltorganisation Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat erfolgreich gegen die Stadt geklagt. Jetzt liegt die schriftliche Urteilsbegründung des Oberverwaltungsgerichts vor. Das Oberverwaltungsgericht kritisiert den aktuellen Hamburger Luftreinhalteplan und verlangt Nachbesserungen.

Vier wichtige Verkehrsadern betroffen

Im Urteil heißt es, Hamburg müsse den Luftreinhalteplan von 2017 fortschreiben. In der umfassenden Begründung ordnen die Richter klare Vorgaben an. Dabei geht es um die Stickoxid-Belastung in den Bereichen Habichtstraße, Högerdamm, Spalding- und Nordkanalstraße. Dass die Stadt dort angesichts der Überschreitung der Grenzwerte keine Fahrverbote für ältere Diesel verhängt habe, sei rechtswidrig.

Senat muss weitere Strecken prüfen

Das Oberverwaltungsgericht ist der Ansicht, dass die Stadt bei der Überarbeitung des Luftreinhalteplans weitere Strecken in der Innenstadt prüfen muss. „Die Beklagte hat in rechtswidriger Weise davon abgesehen, sie im Luftreinhalteplan festzulegen“, hieß es in der Begründung. Fahrverbote sind das geeignetste Mittel, um die Luft sauberer zu machen, so die Richter.

Ob tatsächlich Fahrverbote für ältere Dieselfahrzeuge erlassen werden, müsse der Senat entscheiden, heißt es in der Urteilsbegründung. Grundlage für weitere Fahrverbote müssten von der Stadt zu erstellende Immissionsprognosen sein, die auf aktuellen Daten beruhen. Unklar ist noch, wie die Stadt jetzt auf das Urteil reagiert. Laut Oberverwaltungsgericht ist eine Revision möglich, über die dann das Bundesverwaltungsgericht entscheiden muss.

BUND: Stadt hat keine Ausreden mehr

Der Hamburger BUND-Geschäftsführer Manfred Braasch ist zufrieden: Die Stadt habe nun keinen Spielraum und keine Ausreden mehr, auf zusätzliche Fahrverbote zu verzichten. Der Hamburger Umweltsenator Jens Kerstan (Grüne) will den Luftreinhalteplan jetzt nachbessern: „Die Begründung des OVG-Urteils müssen wir jetzt sorgfältig auswerten und die Luftreinhalteplanung an den betroffenen Stellen aktualisieren.“ Der Rückgang der Stickoxid-Werte zeige, dass der Luftreinhalteplan wirke.

Um die Stickoxidbelastung in der Luft zu senken, hatte Hamburg zum 1. Juni 2018 als erstes Bundesland zwei Durchfahrtsbeschränkungen für ältere Dieselfahrzeuge in Kraft gesetzt. Es gilt für ältere Diesel-Pkw und -Lkw auf knapp 600 Metern in der Max-Brauer-Allee und auf 1,6 Kilometern in der Stresemannstraße, dort allerdings nur für ältere Lastwagen. Für Anwohner und Anlieger gelten Ausnahmeregelungen.