Wie das Kraftfahrtbundesamt Daimler schützt

Veröffentlicht am in Abgasskandal

Es ist Ende Juli als das Kraftfahrtbundesamt der 16. Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart ein eigenartiges Schreiben zukommen lässt. Einen amtlichen Bescheid, das lässt das Kraftfahrtbundesamt die Stuttgarter Richter wissen, werde es nicht dem Zivilgericht zukommen lassen. Es enthalte Vorgänge, die „geheim gehalten werden müssen“.

Kraftfahrbundesamt hält Bescheide unter Verschluss

Geklagt hatte der Besitzer eines GLK 220 CDI 4Matic. Das Fahrzeug, das hatten Messungen ergeben, hielt nur auf dem Prüfstand die vorgeschriebenen Abgaswerte ein. Bewegte sich das Fahrzeug allerdings im realen Fahrbetrieb, wurden die Grenzwerte für giftiges NOx um ein vielfaches übertroffen. Dies legte den Verdacht nahe, in dem Fahrzeug sei eine illegale Abschalteinrichtung verbaut, die über verschiedene Parameter die Durchfahrt des Prüfstandes erkennt und die Abgasrenigung verändert. Schon lange befürchteten Rechtsanwälte und Umweltverbände, dass die Masse an Abgasen, die wieder zurück in den Motorraum geführt werden, reduziert wird, um eine höhere Verbrennungstemperatur im Motorraum zu erreichen. Vor Gericht bestritt Daimler, eine derartige Funktion zu verwenden.

Kraftfahrtbundesamt ordnet Rückruf an

Im Juni 2019 hatte das Kraftfahrtbundesamt für den GLK 220 einen amtlichen Rückruf angeordnet. Der Bescheid ging bei Daimler ein, nicht jedoch bei den einzelnen Autobesitzers. Der Bescheid, der sich in keiner Datenbank findet, wollten die Stuttgarter Richter studieren. Das aber lehnt das Kraftfahrtbundesamt ab.

Das Handelsblatt erfuhr aus informierten Kreisen, dass das Kraftfahrtbundesamt damit der Rechtsauffassung von Scheuer Bundesverkehrsministerium folge, wonach der Bescheid Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Autokonzerns enthielte, die geschützt werden müssten. Im Jahr 2017 eskalierte der Streit zwischen unterschiedlichen Behörden deswegen schon einmal. Der führende Staatsanwalt Kieninger, der gegen Audi ermittelte, drohte einzelnen Mitarbeitern des Kraftfahrtbundesamt damit, wegen Behinderung der Justiz strafrechtlich gegen sie vorzugehen.