Das Landgericht Gießen verhandelte zum Abgasskandal am 22.05.2018 über die Rückgabe eine VW Touran 2,0 l TDI BJ. 2012.
Die Feststellungen des Gerichts
Das Gericht stellt fest, das dem Käufer eines manipulierten Fahrzeugs ein Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrages zusteht. Die Manipulationen stellen eine sittenwidrige Schädigung dar infolge der Anspruch besteht. Das gilt auch, wenn das Fahrzeug durch ein Darlehn finanziert wurde.
Folgen für den Abgasskandal
Aus dieser Feststellung ergibt sich, das die Gerichte dazu übergehen, den Klägern die Ansprüche durchgängig zuzusprechen. Hiermit ist der Weg frei um die Ansprüche der Kunden flächendeckend durchzusetzen. Auch in Finanzierungs- und Leasingfällen. Bisher bestand hier die Schwierigkeit, das Gerichte davon ausgingen ein Anspruch besteht schon deshalb nicht, weil die Fahrzeuge regelmäßig an die Bank sicherungsübereignet sind.
Der Kläger war somit in der Regel nicht Eigentümer des manipulierten Fahrzeugs. Infolge konnte kein Schaden entstanden sein. Diese falsche Ansicht bröckelt nun. Der Verbraucherschutz wird durch die Erwägungen deutlich gestärkt.