Ein bahnbrechendes Urteil aus dem hohen Norden. Der Hamburger Richter entschied einen Abgasskandal (329 O 105/17) zugunsten des Klägers.
Tiguan mit Softwareupdate
Im Fall ging es um einen Volkswagen Tiguan BJ. 2015 bei dem bereits ein Softwareupdate durchgeführt wurde. Der Richter verurteile das Autohaus zum Rücknahme des alten Fahrzeugs im Austausch gegen ein fabrikneues Fahrzeug. Das Landgericht sah es als erwiesen an, dass Volkswagen die Abgase manipuliert hat.
Fahrzeug wird durch Update nicht mangelfrei
Überdies ist erwähnenswert ist, das davon ausgegangen wurde, das auch das Softwareupdate den ursprünglichen Mangel nicht beseitigen kann.
Wegweisende Entscheidung im Abgasskandal
Damit stellte sich das Landgericht Hamburg klar gegen die (noch) teilweise vertretene Ansicht der Gerichte, das mit Aufspielen des Updates die Fahrzeuge mangelfrei seien. Tatsächlich sind die Fahrzeuge nach dem Update auch nicht mangelfrei. Denn viele Besitzer klagen über erhebliche Probleme, insbesondere an der Abgasanlage, welche zu erhöhtem Kraftstoffverbrauch, Ruckeln und schlechtem Ansprechverhalten sowie vollständigen Betriebsausfall reichen.
Zeichen für den Verbraucherschutz
Das Landgericht Hamburg entscheidet damit also klar zugunsten der Volkswagen Kunden und gegen die Volkswagen AG sowie die angeschlossenen Autohäuser.