Landgericht Münster: Autohaus soll 125.000 Euro zahlen

Veröffentlicht am in Abgasskandal

Berlin/Münster – Das Landgericht Münster hat im VW-Dieselskandal einem Autohaus auferlegt, Gutachterkosten in Höhe von 125.000 Euro einzuzahlen. Der Kläger ist Eigentümer eines VW-Passats, bei dem ein Motor des Typs EA189 eingebaut ist. Mittlerweile wurde das von dem KBA verpflichtende Softwareupdate aufgespielt. Der Kläger befürchtete, dass ansonsten sein Fahrzeug stillgelegt werden könnte.

Der Kläger – der sich in dem Verfahren von der Kanzlei VON RUEDEN vertreten lässt – hat jedoch Zweifel, ob das Update tatsächlich zu einem gesetzesmässigen Zustand des Fahrzeug führen würde. Genau das soll nun ein Gutachter klären, der bis zu 125.000 Euro kosten könnte – bei einem Streitwert von 9.100,- Euro. „Das Gutachten soll insbesondere klären, ob Schäden an dem AGR-Ventil auftreten könnten und ob und inwieweit das Softwareupdate zu einem erhöhten Harnstoffverbrauch führt“, sagt Rechtsanwalt Johannes von Rüden.

Bei der Festsetzung des Kostenvorschusses ließ sich das Gericht von der Tatsache leiten, dass ein anderer Gutachter der Kammer mitgeteilt hatte, die Kosten für eine derartige Begutachtung würden 150.000 Euro betragen. Von Rüden hofft jetzt, dass in Anbetracht des enormen Prozesskostenrisikos sich das Autohaus vergleichsbereit zeigen wird.