Landgericht Stuttgart: Richter im Dieselverfahren befangen

Veröffentlicht am in Abgasskandal

Stuttgart – Weil seine Ehefrau selbst vor einem anderen Landgericht im Dieselskandal gegen Volkswagen klagt, erklärt das Landgericht Stuttgart den stellvertretenden Vorsitzenden Richter der 22. Zivilkammer für Diesel-Verfahren für befangen. Zuvor hatte der Richter rund 195 Anlegerverfahren verhandelt. Der für befangen erklärte Richter hatte Porsche im vergangenen Jahr zur Zahlung von Schadenersatz in Höhe von knapp 47 Millionen Euro verurteilt. Das Landgericht Stuttgart verhandelt Schadenersatzklagen von Anlegern gegen die Porsche SE.

Abgasskandal-Anleger verlangen Schadensersatz

Porsche hatte den Richter zunächst wegen Umständen, die in seiner Verfahrensführung lagen für befangen erklärt und einen entsprechenden Ablehnungsgesuch eingereicht. Schon zu Beginn des Verfahrens wurde kritisiert, dass der Richter das Verfahren allein und nicht die gesamte Kammer führt. Außerdem sah die Porsche SE ihren Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt, weil der Richter im Oktober überraschend ein Urteil gesprochen hatte.

Ein zuvor eingebrachtes Ablehnungsgesuch war auch vom Oberlandesgericht abgelehnt worden. Nach § 43 Abs. 3 ZPO hat sich der abgelehnte Richter im Rahmen einer dienstlichen Äußerung zu erklären. Erst im Rahmen dieser Erklärung gab der Vorsitzende Richter an, seine Ehefrau würde nunmehr auch gegen Volkswagen klagen. Hierbei handele es sich um das Vorgehen nach § 48 ZPO, wie eine Sprecherin des Landgerichts Stuttgart gegenüber VON RUEDEN erklärte. Porsche und Volkswagen habe daraufhin seinen Ablehnungsgesuch auch auf diesen Umstand gestützt, der schließlich durchschlagend war.

Abgasskandal-Richter muss nicht objektiv befangen sein

Nach § 42 ZPO kann ein Richter wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden. Darunter verstehen Juristen eine unsachliche innere Einstellung, die sich störend auf die Distanz Neutralität und Unparteilichkeit gegenüber den Beteiligten des Verfahrens ausüben kann. Es müssen Umstände vorliegen, die berechtigte Zweifel an der Unparteilichkeit oder Unabhängigkeit aufkommen lassen. Dabei muss der Richter nicht objektiv befangen sein.

Die Verfahren werden jetzt von den anderen Richtern der 22. Zivilkammer des Landgerichts bearbeitet. Die Entscheidung ist rechtskräftig. Ein Sprecher der Porsche SE sagte gegenüber Focus Online, man begrüße die Entscheidung und sehe sich in seiner Auffassung bestätigt.

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