Ein weiteres Urteil im Namen des Verbraucherschutzes.
Das Landgericht Ulm verhandelte am 25.05.2018 über die Rückgabe eines VW Golf 2,0 TDI BJ. 2012 und setzte ein klares Zeichen für den Schutz auf Verbraucherseite.
Gericht auf Verbraucherseite
In seinen Erwägungen stellt das Gericht fest, dass Volkswagen durch die Manipulation die Käufer in sittenwidriger Weise geschädigt hat. Ein durchschnittlicher Käufer darf davon ausgehen, dass der Wagen die gesetzlichen Vorschriften einhält. Das ist jedoch nicht der Fall. Im realen Fahrbetrieb wird die zulässigen Höchstgrenzen an Stickoxiden deutlich überschritten. Dementsprechend ist das Fahrzeug nicht in einem vertragsgemäßen Zustand. Den vertragsgemäß ist ein Fahrzeug nur dann, wenn es alle gesetzlichen Vorschriften einhält.
Fortsetzung der Rechtsprechung
Mit dieser Entscheidung reiht sich das Landgericht Ulm in die Riege der verbraucherfreundlichen Gerichte ein. Was vor Monaten noch undenkbar war, ist jetzt flächendeckende Realität. Die Gerichte sehen die Manipulation als erwiesen an und sprechen den Klägern die Rückgabemöglichkeit und Schadensersatz zu.