Volkswagen-Mandant kann Diesel nach 6 Jahren zurückgeben und erhält 1.700 Euro oben drauf

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Berlin/Ellwangen – Nach der Veröffentlichung eines Hinweisbeschlusses des Bundesgerichtshofs scheint Volkswagen im Rahmen des Abgasskandals eine neue Prozessstrategie einzuschlagen.

Das Landgericht Ellwangen (LG Ellwangen, Urt. v. 07.06.2018, 4 O 63/18) hatte Volkswagen im vergangenen Sommer zur Rücknahme eines VW Tiguan verurteilt. Zugleich verurteilte das Gericht den Wolfsburger Autobauer dazu, dem Käufer den ursprünglichen Kaufpreis in Höhe von 29.000 Euro zu erstatten und hierauf Zinsen zu zahlen. Doch damit nicht genug: Weil der Besitzer in den vergangenen Jahren nur eine Laufleistung von 41.000 Kilometern gefahren hatte, musste er sich zwar einen Wertersatz von 4.800,- Euro vom Kaufpreis abziehen lassen – der Kaufpreis wurde dagegen seit dem Kaufdatum mit 4 Prozentpunkten verzinst. „Bis heute sind damit Zinsen in Höhe von über 6.500 Euro angefallen“, sagt der Berliner Rechtsanwalt Johannes von Rüden von der Kanzlei VON RUEDEN. “Abgesehen von den laufenden Betriebskosten wie Instandsetzungen und TÜV musste der Kläger keine weiteren Kosten tragen“, ergänzt von Rüden.

Volkswagen: Trotz Softwareupdates Kläger erhält 1.700 Euro zusätzlich

Der Kläger hatte den Wagen im Mai 2013 bei einem Autohändler als Neuwagen gekauft. Nach dem Bekanntwerden des Abgasskandals ließ der Kläger bei dem Fahrzeug das verpflichtende Softwareupdate durchführen.

Volkswagen überdenkt wohl Verfahrensstrategien

Das Gericht folgte im Wesentlichen den rechtlichen Ausführungen der Kanzlei VON RUEDEN und verurteilte die Volkswagen AG zur Rücknahme des Fahrzeugs. Dagegen legte Volkswagen zunächst jedoch Berufung ein, so dass der Fall schließlich vor dem Oberlandesgericht Stuttgart (12 U 103/18) landete. Dort nahm aber die Volkswagen AG die Berufung Ende März 2019 ohne weitere Begründung zurück. Zu einer mündlichen Verhandlung kam es dann schon gar nicht mehr.

Zwischenzeitlich hatte der Bundesgerichtshof im Februar 2019 einen Hinweisbeschluss veröffentlicht, wonach das Inverkehrbringen von Abschalteinrichtungen und Software, die das Befahren des Prüfstandes erkennt, rechtswidrig sei. „Wir können nur vermuten, dass Volkswagen nach diesem Hinweis des obersten deutschen Zivilgerichts zu einem wahren Umdenken gekommen ist und endlich die Ansprüche der Verbraucher anerkennt“, sagte Rechtsanwalt Johannes von Rüden am Montagnachmittag in Berlin.