Mercedes-Abgasskandal: Was bedeutet das BGH-Urteil für Daimler?

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Mit seinem jüngsten Urteil im Abgasskandal positioniert sich Deutschlands oberstes Gericht, der Bundesgerichtshof (BGH), klar verbraucherfreundlich: Der Volkswagenkonzern wird zu Schadensersatzzahlungen an klagende Verbraucher verpflichtet. Lässt sich dieses Urteil auch auf den Daimler-Dieselskandal übertragen?

Am 25. Mai 2020 entschied der BGH, dass Volkswagen den klagenden Verbrauchern, die einen vom Abgasskandal betroffenen VW fahren, den Kaufpreis nach Abzug einer Nutzungsentschädigung erstatten und das manipulierte Fahrzeug zurücknehmen muss. Dieses Urteil bezieht sich vor allem auf VW-Dieselfahrzeuge mit dem Skandalmotor EA189, der in diverse Modelle des Volkswagenkonzerns verbaut worden ist.

Abschalteinrichtungen auch in Daimler-Fahrzeugen entdeckt

Der BGH kritisiert in seinem Urteil, dass der Wolfsburger Autobauer eine unzulässige Abschalteinrichtung im Motor EA189 installiert hat, sodass die betroffenen Fahrzeuge die Emissionsgrenzwerte für umwelt- und gesundheitsschädliche Stickoxide im Straßenverkehr nicht einhalten. Da die Käufer von der Abschalteinrichtung zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nichts wussten, stelle die Manipulation eine arglistige Täuschung dar, so die Richter am BGH.

Es ist bekannt, dass die Daimler AG in ihren Mercedes-Fahrzeugen ebenfalls Abschalteinrichtungen verbaut hat. Auch diverse Mercedes-Modelle können die gesetzlichen Schadstoffgrenzwerte nicht einhalten und müssen vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) zurückgerufen werden, da sonst eine Stilllegung des Wagens droht. Damit müssen sich auch Mercedes-Fahrer – ähnlich wie VW-Besitzer – mit drohenden Fahrverboten in Ballungszentren und dem Wertverlust des betroffenen Dieselfahrzeugs auseinandersetzen.

BGH-Urteil betrifft EA189-Motor

Das BGH-Urteil gegen Volkswagen lässt sich allerdings nicht gänzlich auf Daimler übertagen. Die Funktionsweisen der eingesetzten Abschalteinrichtungen sind unterschiedlich. Daher können hauptsächlich Dieselfahrer vom BGH-Urteil profitieren, die ein Fahrzeug mit EA189-Motor besitzen.

Daimler wird die höchstrichterliche Rechtsprechung zum Abgasskandal jedoch aufmerksam verfolgt haben. Da sich der BGH auf die Seite der Verbraucher und gegen den Autohersteller gestellt hat, wäre eine ähnliche Entscheidung in einem Prozess gegen die Daimler AG wahrscheinlich. Noch ist jedoch kein ähnlicher Daimler-Fall am BGH anhängig. Bereits am 28. Januar 2020 entschied der Bundesgerichtshof, dass ein Vortrag des Klägers nicht abgewiesen werden dürfe, wenn ausreichende Anhaltspunkte für das Vorhandensein einer unzulässigen Abschalteinrichtung geliefert werden – auch wenn sie vom klagenden Verbraucher nicht bewiesen werden können. Schon diese Entscheidung hat der BGH im Sinne der Verbraucher gefällt.

Ausstehendes EuGH-Urteil auch spannend für Mercedes-Fahrer

Für Daimler-Kunden kann noch ein weiteres ausstehendes Urteil spannend werden: In Kürze entscheidet der Europäische Gerichtshof (EuGH) über den Abgasskandal. In ihrem Schlussantrag vom 30. April 2020 hatte die EuGH-Generalanwältin Eleanor Sharpston bereits erklärt, dass sie Abschalteinrichtungen grundsätzlich für unzulässig hält, wenn dadurch die gesetzlichen Emissionsgrenzen nicht eingehalten werden. In den meisten Fällen folgen die EuGH-Richter den Erklärungen der Generalanwälte in ihrem Urteil. Dann wäre das Thermofenster – eine Abschalteinrichtung wie sie unter anderem auch von Daimler genutzt wird – eindeutig illegal. Dann hätten klagende Mercedes-Fahrer noch bessere Erfolgsaussichten von Gericht als ohnehin schon.

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