Opel im Abgasskandal: KBA genehmigt freiwilliges Softwareupdate

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Seit 2018 ist bekannt, dass auch der Autohersteller Opel in den Abgasskandal verstrickt ist. Fahrzeuge mit Dieselmotoren fahren auf der Straße nur mit eingeschränkter oder gänzlich abgeschalteter Abgasreinigung. Das hat zur Folge, dass die Fahrzeuge die für ihre Abgasnorm geltenden gesetzlichen Grenzwerte für umweltschädliche Stickoxide nicht einhalten können. Nun bietet Opel ein freiwilliges Softwareupdate an, das die illegalen Abschalteinrichtungen im Dieselmotor deaktivieren soll. Doch betroffene Opel-Fahrer sollten vorsichtig sein.

Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) erteilte nun die Genehmigung „für eine freiwillige Servicekampagne zur Verbesserung des Emissions-Verhaltens von Fahrzeugen mit Dieselmotor“, wie Opel auf Anfrage erklärte. Ab dem 1. September 2018 prüfte das KBA, ob sich das Softwareupdate von Opel tatsächlich positiv auf die Abgasreinigung der Fahrzeuge auswirkt. Nun, gut zweieinhalb Jahre später, erhielt Opel die Genehmigung zur Durchführung. Der Autobauer aus Rüsselsheim verschickt aktuell Briefe mit der Einladung zum Softwareupdate an die betroffenen Fahrzeughalter.

Rund 100.000 Opel-Fahrzeuge von freiwilligem Rückruf betroffen

Das freiwillige Update wird für die Opel-Modelle Astra, Corsa und Insignia angeboten, die zwischen 2014 und 2018 gebaut wurden – das sind rund 100.000 Fahrzeuge in Deutschland. Laut Opel verbessere sich das Emissions-Verhalten der Dieselautos nach dem Softwareupdate; der Ausstoß von Stickoxiden werde nachweislich gesenkt. Gleichzeitig erklärt der Fahrzeughersteller, „dass auch diese Modelle und Motoren den damals geltenden rechtlichen Vorgaben“ entsprochen hätten.

Zu unterscheiden ist dieses freiwillige Softwareupdate von den verpflichtenden Opel-Rückrufen, die das KBA veranlasst hat. Die amtlichen Rückrufe betreffen die Opel-Modelle Zafira 1,6 und 2,0, Cascada 2,0 und Insignia 2,0 der Abgasnorm Euro 6. Diese Diesel-Fahrzeuge wurden zwischen 2012 und 2016 gebaut. Während amtliche Rückrufe verpflichtend sind, müssen Opel-Fahrer an freiwilligen Maßnahmen nicht teilnehmen.

Opel-Softwareupdate: Nicht vorschnell handeln

Verbraucheranwälte warnen Opel-Halter davor, vorschnell an einem Rückruf teilzunehmen – sowohl an freiwilligen als auch an verpflichtenden. Zum Teil sind die möglichen Folgen eines Softwareupdates unbekannt. Manche Fahrzeughalter berichten jedoch bereits von Motorschäden, Leistungseinbußen und einem veränderten Fahrverhalten des Autos. Definitiv festgestellt wurde hingegen bereits, dass Dieselfahrzeuge, die vom Abgasskandal betroffen sind und Teil eines Rückrufs waren, unter einem massiven Wertverlust leiden.

Opel-Fahrer sind gut beraten, wenn sie sich anwaltliche Hilfe holen, um ihre Erfolgsaussichten auf eine Schadensersatzzahlung durch den Autohersteller prüfen zu lassen. Die Verbraucherrechtskanzlei VON RUEDEN berät und vertritt Halter von Dieselfahrzeugen im Abgasskandal. Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung, um sich über Ihre Rechte als Opel-Halter zu informieren.