Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat nach eingehender Prüfung einen Rückruf für die Modelle Opel Insignia und Cascada 2,0 Liter sowie Zafira 1,6 Liter und 2,0 Liter der Euronorm 6 aus den Baujahren 2013 bis 2016 angeordnet. Der Rückruf des KBA wurde im Oktober 2018 öffentlich gemacht, nachdem bereits im April 2018 einige Ausführungen des Opel Zafira und des Opel Cascada aus den Baujahren 2012 bis 2016 vom Flensburger Bundesamt zurückgerufen worden waren.
Mit den Rückrufen ist es amtlich, dass Opel wie viele andere Autobauer – allen voran VW, Mercedes, und Audi – unzulässige Abschalteinrichtungen in seinen Dieselfahrzeugen eingebaut hat. Die auf dem Prüfstand geschönten und offiziell genannten Emissionswerte entsprechen nicht dem Schadstoffausstoß im tatsächlichen Fahrbetrieb. Der Dieselskandal trifft somit auch viele Besitzer eines Dieselfahrzeugs von Opel, die über den Schadstoffaustausch und die Umweltverträglichkeit der Autos getäuscht worden sind.
Die folgenden Modelle von Opel werden vom KBA verpflichtend zurückgerufen:
Nach Prüfung des gegen Opel vorliegenden Verdachts, in einigen Fahrzeugtypen unzulässige Abschalteinrichtungen eingebaut zu haben, hat das Kraftfahrt-Bundesamt offiziell verpflichtende Rückrufe angeordnet. Bislang hatte sich Opel im Abgasskandal gegen den Vorwurf des Betrugs gewehrt. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main hat im Zuge der Ermittlungen wegen Manipulationsverdacht die Standorte in Rüsselsheim und Kaiserslautern durchsucht.
Bisher hatte Opel freiwillig eine Umrüstung per Softwareupdate für die betroffenen Modelle angeboten. Mit der aktuellen Anordnung hat Opel dafür Sorge zu tragen, dass alle betroffenen Fahrzeuge umgerüstet und die unzulässigen Abschalteinrichtungen entfernt werden. In Deutschland beläuft sich die Zahl auf rund 32.000 betroffene Fahrzeuge; weltweit sind es 96.000 Diesel-Modelle des Opel Insignia, Cascada und Zafira der entsprechenden Baujahre. Damit steht Opel in einer Reihe mit anderen Autoherstellern wie Audi, Seat, VW, Škoda und Daimler, die ihre Kunden mit falschen Angaben zum tatsächlichen Ausstoß von Stickoxid bei regulärem Fahrbetrieb getäuscht haben.
Das Bundesverkehrsministerium äußerte in einer Stellungnahme den bereits seit 2015 bestehenden Verdacht des KBA hinsichtlich unzulässiger Abschalteinrichtungen. Das zeitliche Hinauszögern seitens des Unternehmens Opel, das immer wieder technische Gründe anführte, kritisierte das Bundesverkehrsministerium.
Im Dieselskandal spielen unzulässige Abschalteinrichtungen eine zentrale Rolle. Der Autobauer Opel hat in vielen seiner Diesel-Ausführungen eine Abschalteinrichtung integriert, die die Abgasreinigung unter bestimmten Bedingungen hemmt oder stoppt. Die Abschalteinrichtung kommt auf dem Prüfstand nicht zum Einsatz, da sie nur auf Lenkbewegungen reagiert, wie sie im normalen Fahrbetrieb im Straßenverkehr üblich sind.
Man spricht hierbei auch von der sogenannten Lenkwinkelerkennung, die hier als Prüfstandserkennung wirkt. So werden die Abgase auf dem Prüfstand gereinigt, während im realen Fahrbetrieb, in dem stärkere Lenkbewegungen vorgenommen werden, die manipulierte Software der Abschalteinrichtung die Abgasreinigung unterbindet. Die Stickoxidwerte (NOx) erreichen damit ein Niveau, das die zulässige Grenze für Emissionswerte überschreitet. Von einer Umweltfreundlichkeit der fraglichen Diesel-Modelle kann hier keine Rede sein. Nun stehen viele Verbraucher vor der Frage, was sie mit ihrem Dieselauto tun sollen.
Zwar bietet Opel im Rahmen der Rückrufe ein Softwareupdate für die betroffenen Fahrzeuge an, doch ist fraglich, ob das Update, das in Opel-Werkstätten durchgeführt wird, keine weiteren Schäden und Folgekosten wie für etwaige Reparaturen auslöst. Auch Fahrverbote, insbesondere in Städten mit hoher Feinstaubbelastung, sind nicht auszuschließen.
Dann ist es immer sinnvoll, Einzelklage gegen das schädigende Unternehmen zu erheben. Denn die Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten der Einzelklage.
Autobesitzern, die vom Dieselskandal betroffen sind, raten wir zu einer Klage gegen den Hersteller. Zahlreiche Gerichte in Deutschland haben bereits im Sinne der Verbraucher entschieden. Die Hersteller wurden in der Regel dazu verklagt, den Kaufpreis zu erstatten und das betroffene Fahrzeug zurückzunehmen. Auch Schadensersatzansprüche können geltend gemacht werden. Die Tendenz zu verbraucherfreundlichen Urteilen im Abgasskandal ist stark steigend.
Als erfahrene Kanzlei, die bereits die Daimler AG und den Volkswagenkonzern im Zusammenhang mit dem Dieselskandal erfolgreich verklagt hat, setzen wir uns bei VON RUEDEN bundesweit für die Durchsetzung Ihres Rechts ein! In einem kostenlosen und unverbindlichen Erstgespräch prüfen wir, ob Ihr Opel-Fahrzeug von unzulässigen Abschalteinrichtungen und dem damit verbundenen Abgasskandal betroffen ist. Zudem werden wir individuell mit Ihnen die Möglichkeiten erörtern, wie Sie im Zuge des Rückrufs Ihres Fahrzeugs gegen Opel vorgehen können.
Mehr als 14.000 Mandanten werden im Rahmen des Dieselskandals von uns betreut. Dadurch haben wir einen enormen Wissenspool generiert, den wir effektiv für Sie einsetzen können. Profitieren Sie von unserer fachlichen Expertise und unserer Erfahrung! Nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf: