Schummelsoftware 2.0? Softwareupdate für VW-Diesel auf dem Prüfstand

Veröffentlicht am in Abgasskandal

Im Volkswagenprozess vor dem Oberlandesgericht München ist es zu einer überraschenden Wendung gekommen. Der mit dem Verfahren betraute Senat geht derzeit nicht davon aus, dass das Softwareupdate im Rahmen der größten Rückrufaktion in der Konzerngeschichte „eine ausreichende Nacherfüllung darstellt“. Die Richter bezweifeln also, dass VW mit der neuen Software die Fehler ausreichend behebt, welche den Dieselskandal ausgelöst hatten.

VW hat betroffene Dieselfahrzeuge zurückgerufen

ISoftwareupdatem Zuge des  Abgasskandals hat VW die betroffenen Dieselfahrzeuge zurückgerufen, die mit einer sogenannten Schummelsoftware ausgestattet sind. Diese Software in der Motorensteuerung erkennt, ob ein Fahrzeug auf einer Straße fährt oder an einem Abgasprüfstand angeschlossen ist und passt den Schadstoffanstoß entsprechend an.

Auf dem Prüfstand werden viel weniger schädliche Abgase abgegeben als im normalen Straßenbetrieb. Dadurch sollte vorgetäuscht werden, dass Abgasrichtlinien eingehalten werden. Diese Abschaltsoftware verstößt gegen EU-Recht und Zulassungsbestimmungen des Bundesrechts, weswegen ein Umtausch der Software durch das Kraftfahrtbundesamt angeordnet wurde. VV hat daraufhin alle betroffenen Dieselfahrzeuge mit einem EA 189-Motor zurückgerufen, um ein Softwareupdate installieren zu können.

Softwareupdate mit Nebenwirkungen?

VW erklärte zwar, dass den Kunden durch die neue Software keine Nachteile entstehen, genau dies wurde aber schon seit langem von Umweltschützern und Autonutzern in Frage gestellt. Auch das Oberlandesgericht München hat sich diesen Bedenken nun angeschlossen und will im Streitfall lieber einen unabhängigen Gutachter mit der Beurteilung dieser Frage beauftragen. Befürchtet wird etwa, dass durch die neue Software der Schadstoffausstoß nicht ausreichend gesenkt, die Motorenleistung gemindert oder ein erhöhter Motorenverschleiß verursacht wird. Auch zu einem Wertverlust der Fahrzeuge könnte es durch das Softwareupdate kommen.

Kraftfahrtbundesamt verliert an Glaubwürdigkeit

Die Zweifel des Senats des Oberlandesgerichts München werfen ihren Schatten auch auf das Kraftfahrtbundesamt. Dieses hatte die neue Software nämlich geprüft und anschließend freigegeben. Die Richter stellen mit ihren Bedenken zumindest indirekt auch die Zuverlässigkeit dieser Einschätzung der an das Bundesverkehrsministerium angeschlossenen Behörde in Zweifel. Das Kraftfahrtbundesamt steht schon seit längerem in der Kritik bei der Abgasaffäre mehr die Interessen der Industrie zu protegieren und die Belange des Umwelt- und Verbraucherschutzes dabei zu vernachlässigen.

Lässt es VW jetzt auf ein Urteil ankommen?

Mit Spannung erwarte wird jetzt, wie VW sich zu der Erklärung des Gerichts verhält. Durch einen Vergleich könnte der Konzern versuchen, die Rechtsstreitigkeit beizulegen und eine weitere gerichtliche Auseinandersetzung mit dem Softwareupdate zu verhindern. Für viele Kunden des Wolfsburger Autobauers steht damit aber weiterhin zu befürchten, dass die neue Software für Sie mit erheblichen Nachteilen verbunden ist.

Kunden berichten von Problemen nach Softwareupdate

Die Presse berichtete bereits von zahlreichen Kunden, bei denen das AGR-Ventil schon kurz nach dem Softwareaustausch nicht mehr funktionsfähig war. Auch der Kanzlei VON RUEDEN sind Fälle bekannt, bei denen nach dem Aufspielen der neuen Software Versottungsschäden auftraten. Mandanten berichten von einer verminderten Motorenleistung, ruckelnden Motoren und starkem Rußaustritt. Diese Schäden hatten dann zum Teil auch den Totalausfall des Motors zur Folge.