Stuttgarter Sonderregelung für Euro-5-Diesel mit Software-Update birgt rechtliche Risiken

Veröffentlicht am in Abgasskandal

Die geplanten Fahrverbote in Stuttgart zum Jahresanfang 2020 werfen rechtliche Fragen auf. Vor allem im Hinblick auf die verschiedenen Ausnahmeregelungen bestehen Bedenken. In Stuttgart gibt es nämlich bezüglich der Fahrverbote eine Sonderregelung: Euro-5-Diesel, die ein Software-Update bekommen haben, sind für zwei Jahre vom Fahrverbot ausgenommen – und zwar unabhängig davon, ob sie die geforderten Grenzwerte einhalten.

Für Euro-5-Diesel mit einer Hardware-Nachrüstung gilt diese Ausnahmeregelung nicht: Fahrzeuge mit einem neuen Abgasreinigungssystem werden nur dann vom Fahrverbot befreit, wenn sie nicht mehr als 270 Milligramm Stickoxide pro Kilometer emittieren.

Ist der Stuttgarter Sonderweg rechtswidrig?

Rechsprofessor Martin Will von der EBS Universität Wiesbaden hält die Stuttgarter Sonderbehandlung für Diesel mit Software-Update für klar rechtswidrig: Wenn ein ergeblicher Teil der luftverschmutzenden Diesel-Fahrzeuge die Grenzwerte nicht einhalten müssen, würden die Fahrverbote ausgehöhlt.

Nach aktuellen Zahlen des Umwelbundesamts verringert das Software-Update bei Euro-5-Diesel-Fahrzeugen mit dem VW-Motor EA 189 die Stickoxid-Emission um nur 25 Prozent. Der Austoß betrage aber 950 Milligramm – also sei er nach dem Sofware-Update noch weit höher als die verlangten Grenzwerte von 270 Milligramm. Bei anderen Motoren sehen die Zahlen ähnlich aus.

Deutsche Umwelthilfe vermutet Verzögerungstaktik

Umweltverbände halten das Software-Update generell für kontraproduktiv. Es sei ineffektiv und senke die Bereitschaft, Euro-5-Diesel mit Hardware nachrüsten zu lassen. Die Deutsche Umwelthilfe, der BUND und das Klima- und Umweltbündnis Stuttgart bezweifeln, dass die Maßnahmen ausreichen, um den EU-Grenzwert einzuhalten. Sie fordern ein sofortiges Fahrverbot für Euro-5-Fahrzeuge in der gesamten Umweltzone. Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von 2018 hätte das schon zum 1. September 2019 vom Land umgesetzt werden müssen.
Sollen mit solchen Manövern die Fahrverbote umgangen oder zumindest ihr Inkrafttreten verzögert werden? Das sieht zumindest die Deutsche Umwelthilfe so. Die Umweltschützer vermuten in der Stuttgarter Sonderregelung eine bewusste Manipulation.

Flächendeckendes Fahrverbot ab Juli 2020?

Allerdings hat die Landesregierung im Rechtsstreit zwischen Baden-Württemberg und der Deutschen Umwelthilfe um bessere Luft ein Stück weit eingelenkt und ein flächendeckendes Fahrverbot für Euro-5-Diesel ab Juli 2020 angekündigt, falls alle anderen Maßnahmen zur Senkung der Stickoxidbelastung nicht ausreichen. Offen ist noch, wie groß diese Zone sein wird. Die Stuttgarter Umweltzone umfasst im Wesentlichen das gesamte Stadtgebiet.

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