Volkswagen muss die Manipulation widerlegen

Veröffentlicht am in Abgasskandal

Harte Entscheidung gegen Volkswagen

Das Landgericht Wuppertal geht in der Verhandlung vom 08.05.2018 einen klaren Weg. Volkswagen kann sich nicht allein darauf berufen, das keine illegale Abschalteinrichtung verbaut ist. Oder  das die Geschäftsleitung keine Kenntnis der Manipulation hat.

Anforderungen an VW

Vielmehr stellt das Gericht klar, dass VW die Vorwürfe nur entkräften kann, wenn nachgewissen ist, dass erstens keine Abschalteinrichtung verbaut ist und zweitens die Geschäftsleitung tatsächlich keine Kenntnis von der Manipulation hatte. Da dem VW-Konzern dieser Nachweis nicht gelingt, ist der klägerische Vortrag als wahr anzusehen. Eine weitere Entscheidung zugunsten der betrogenen Verbraucher.