VW-Abgasskandal: Millionenentschädigung kanadischer Kunden

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Abgasskandal

VW hat im Abgasskandal in Kanada einem millionenschweren Vergleich zugestimmt. In einer Grundsatzeinigung hat sich der Autohersteller bereiterklärt einem Vergleich von umgerrechnet 191 Mio. EUR zuzustimmen. Zusätzlich soll VW Autos zurückzunehmen und eine Zivilstrafe leisten.

Entschädigungszahlungen und PKW-Rücknahme

Insbesondere sind die Modelle VW Touareg, Audi Q7 und Porsche Cayenne von der Rücknahme betroffen. Die bezeichneten 3.0-Liter Motoren weisen extrem erhöhte Stickoxid-Ausstöße auf und sind mit einer illegalen Abschalteinrichtung versehen. Auf einem offiziellen Prüfstand erkennt die illegale Software, dass sich das Fahrzeug nicht im Straßenverkehr befindet. Dadurch werden die Abgaswerte gefälscht und die Behörden betrogen. Bereits ein Jahr hat VW in Kanada Entschädigungen von umgerechnet 1,4 Milliarden Euro gezahlt.

25 Milliarden Euro Schadensersatz in Nordamerika

Der Abgasskandal betrifft weltweit mehr als elf Millionen Dieselfahrzeuge. In den Vereinigten Staaten hat das den Konzern bereits rund 25 Milliarden Euro gekostet. Nun hat sich der Autokonzern auch bereit erklärt in Kanada eine Zivilstrafe von 1,6 Millionen Euro zu zahlen. Außerdem müssen Fahrzeuge kostenlos umgerüstet und zurückgenommen werden. Auch sind Reparaturen fällig und für die betroffenen Verbraucher werden Rücknahmeangebote erstellt.

Rückgabe und Schadenersatz auch in Deutschland möglich

Im Gegensatz zu Nordamerika ist VW in Deutschland politisch nicht unter Druck geraten. Aber auch hierzulande erkennen immer mehr Gerichte an, dass die Verbraucher gezielt betrogen wurden. VW wird daher immer häufiger verurteilt, manipulierte Dieselfahrzeuge zurückzunehmen oder Schadensersatz an den Verbraucher zu zahlen.

Ergreifen Sie Ihre Chance!

Die Rückgabe Ihres Altfahrzeugs an den Hersteller ist dabei Ihr gutes Recht. Nicht nur der VW-Konzern mit den Marken Audi, Porsche, Seat und Skoda ist betroffen. Auch Dieselfahrzeuge von Mercedes, BMW und Ford wurden mit einer illegalen Abschalteinrichtung versehen. Wir prüfen dabei zunächst für Sie kostenlos, ob Ihr Fahrzeug betroffen ist. Unsere Kanzlei hat sich dabei auf den Abgasskandal und seine juristischen Folgen fachlich spezialisiert. Hunderte von Mandanten haben uns schon ihr Vertrauen geschenkt.

Erstberatung ist kostenfrei

Falls Sie daran interessiert sind Ihr Fahrzeug zurückzugeben oder Schadensersatz geltend zu machen, werden wir Sie gerne dazu beraten. Diese Beratungsleistung ist für Sie kostenlos und unverbindlich. Gerne werden wir anhand Ihres individuellen Falls klären, ob Ihr Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen ist. Anschließend werden wir mit Ihnen besprechen, welche Ansprüche Sie gegen die Autokonzerne geltend machen können.