VW-Abgasskandal: Vergleichsgespräche sollen weitergehen

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Nachdem die Vergleichsgespräche zwischen dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und Volkswagen am 14. Februar 2020 gescheitert sind, sollen die Verhandlungen nun wieder aufgenommen werden. Dies hat das Oberlandesgericht Braunschweig, bei dem die Musterfeststellungsklage gegen VW läuft, bekannt gegeben. Das Gericht hatte bereits die ursprünglichen Vergleichsverhandlungen vorgeschlagen. VW und vzbv folgen damit einem Vorschlag von Wolfgang Scheibel, dem Präsidenten des OLG und Güterichter in diesem Prozess.

Verhandlungen scheiterten an Forderungen der Anwälte

Zuvor war der Vergleich mit einer Entschädigungssumme in Höhe von 830 Millionen Euro an den Honorar-Ansprüchen der Anwälte des vzbv gescheitert, die 50 Millionen Euro gefordert hatten. VW lehnte die Summe als Pauschalforderung ab. Es sei nicht nachgewiesen worden, welche Leistungen konkret erbracht worden seien, die dieses Honorar rechtfertigten. Die Anwälte des Verbraucherzentrale Bundesverband hatten jedoch erklärt, dass sich die Summe aus einem Betrag von lediglich 175 Euro für jeden der über 400.000 Mandanten aus dem Klageregister zusammensetzt.

Verurteilungen von VW auch in vielen Einzelfällen

Ob die ausgehandelte Vergleichssumme am Ende für jeden geschädigten VW-Kunden interessengerecht ist, bleibt abzuwarten. Die beim Vergleich im Schnitt bei 2.000 Euro liegende Entschädigung wird weder den realen Schaden noch den Wertverlust der Fahrzeuge auffangen können, den viele Kunden von Volkswagen erlitten haben.

VW wurde bereits in vielen Einzelverfahren zur Zahlung von Schadensersatz und zur Rückzahlung des Kaufpreises verurteilt, vor manchem Gericht sogar zur Erstattung der vollen Kaufsumme. Betroffene VW-Kunden sollten daher jetzt prüfen lassen, welche Ansprüche sie gegen VW geltend machen können.

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