VW-Dieselskandal: Sammelklage von über 90.000 britischen Kunden

Veröffentlicht am in Abgasskandal

Im Diesel-Abgasskandal hat der High Court in London einer Sammelklage von rund 90.000 VW-Kunden stattgegeben. Die Richter halten es für erwiesen, dass die Volkswagen AG illegale Software in Fahrzeuge eingebaut hat, um damit den Schadstoffausstoß auf dem Prüfstand zu senken. Volkswagen reagierte „enttäuscht“. Der Autokonzern weist die Anschuldigung zurück und erwägt jetzt, in Berufung zu gehen.

Etwa 91.000 Volkswagen-Kunden in Großbritannien steht laut dem Londoner Gericht eine Entschädigung zu. Mit dem Einbau illegaler Software in Dieselfahrzeuge sollte der Schadstoffausstoß bei Emissionstests gesenkt werden. Die Höhe der möglichen Entschädigung wird in einem gesonderten Verfahren festgelegt.

Der VW-Vergleich in Deutschland

In Deutschland bietet VW mittlerweile rund 260.000 Dieselkunden einen Vergleich an. Die meisten von ihnen hatten sich Ende März auf der Plattform registriert, über die der Vergleich abgewickelt werden soll. Sie können mit einer Einmalzahlung zwischen 1.350 und 6.257 Euro rechnen. In den USA und anderen Ländern hat VW schon Strafen und Entschädigungen in Höhe von über 30 Milliarden Euro gezahlt.

Wer die Einmalzahlungen in Deutschland erhalten will, muss sich bis zum 20. April auf der Plattform registrieren. Die ersten Entschädigungen aus dem außergerichtlichen Vergleich zwischen Volkswagen und dem Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) sollen vom 5. Mai an ausgezahlt werden.

Ebenfalls am 5. Mai verhandelt der Bundesgerichtshof eine Einzelklage. Das Gericht wird dann entscheiden, ob es Schadenersatzansprüche und eine Nutzungsentschädigung für angemessen hält.

Individuelle Prozesse oft lukrativer

Viele der geprellten VW-Kunden in Deutschland klagen einzeln oder haben sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen. Im Gegensatz zu Sammelklagen in den USA müssen Verbraucher in Deutschland allerdings nach dem Musterurteil ihre konkreten Ansprüche noch in eigenen Verfahren individuell durchsetzen.

Für Johannes von Rüden von der Rechtsanwaltskanzlei VON RUEDEN, die bundesweit tausende Geschädigte im Abgasskandal vertritt, ist klar, dass die Volkswagen AG ihre Kunden „vorsätzlich getäuscht und mit dem Versprechen sauberer Dieselfahrzeuge dazu verleitet hat, Fahrzeuge zu kaufen oder zu leasen, die die Käufer so nie erworben hätten“.

Weil viele Gerichte das genauso sehen und immer mehr verbraucherfreundliche Urteile fällen, raten die Dieselskandal-Experten der Kanzlei VON RUEDEN davon ab, im Rahmen des Musterprozesses vorschnell einem Vergleich zuzustimmen. Ein Vergleich ist nur dann lohnend, wenn Kläger in der Musterfeststellungsklage eine ähnlich hohe Entschädigungssumme erzielen können wie bei einer Einzelklage gegen Volkswagen.

Sind Sie vom Dieselskandal betroffen? Wir beraten Sie gern in einem kostenlosen Erstgespräch, ob eine Einzelklage in Ihrem Fall sinnvoll sein kann. Kontaktieren Sie uns einfach per E-Mail unter info@rueden.de oder telefonisch unter 030 – 200 590 770.