VW-Vergleich: Musterfeststellungsklage im Abgasskandal gescheitert

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Die Verhandlungen zwischen dem Volkswagen-Konzern und dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), der die Interessen für die geschädigten VW-Kunden vertrat, wurden am 14. Februar 2020 abgebrochen. Nach dem gescheiterten Vergleich im Rahmen der Musterfeststellungsklage im Abgasskandal bietet Volkswagen den betroffenen VW-Dieselfahrern nun eine außergerichtliche Entschädigung an. Experten raten jedoch davon ab, dieses Angebot anzunehmen.

Verhandelte Entschädigungssumme: 830 Millionen Euro

Die Vergleichsverhandlungen zwischen dem vzvb und VW befanden sich auf der Zielgeraden als VW am 14. Februar bekannt gab, die Gespräche zu beenden. Bereits Ende Januar 2020 stand fest, dass den 460.000 VW-Dieselbesitzern, die sich an der Musterfeststellungsklage beteiligt haben, eine Entschädigung von insgesamt 830 Millionen Euro ausgezahlt werden. Das wären im Durchschnitt rund 2.000 Euro pro Verbraucher. Diese Summe sollte die VW-Fahrer entschädigen, in deren Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zur Abgasmanipulation verbaut ist.

In den vergangenen Wochen sei aber zunehmend über die Anwaltskosten gestritten worden. Daher nannte der Wolfsburger Autobauer zu hohe Honorare der Anwälte der Verbraucherzentrale als Grund für den Abbruch der Verhandlungen. So hätte die beteiligte Kanzlei RUSS – ein Zusammenschluss der Kanzleien Dr. Stoll & Sauer sowie Rogert & Ulbrich – pauschal 50 Millionen Euro für ihre Arbeit im Rahmen der Musterfeststellungsklage verlangt. Das wären bei 460.000 VW-Dieselbesitzern, die sich an der Klage beteiligt haben, rund 120 Euro pro Verbraucher. Der Marktübliche Preis für eine Musterfeststellungsklage liege laut Berliner Morgenpost bei rund 17 Millionen Euro. Volkswagen verlangte eine detaillierte Begründung für die angegebenen Honorare, die der vzvb nicht lieferte.

VW will Entschädigungsangebot machen, die Deutsche Umwelthilfe warnt

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hält den Abbruch der Verhandlungen für unangemessen und fühlt sich von VW betrogen. Vzvb-Vorstand Klaus Müller hofft auf eine Wiederaufnahme der Verhandlungen. Es ist jedoch fraglich, ob und wann sich die beiden Parteien zu diesem Thema wieder an einen Tisch setzen. Denn: Direkt nach Verkünden des Verhandlungsabbruchs kam der VW-Vorstand zu einer außerordentlichen Sitzung zusammen. Daraufhin erklärte der VW-Konzern, dass er die Kunden, die sich in das Klageregister eingetragen haben, auch ohne eine gerichtliche Einigung finanziell entschädige.

Geplant sei ein Portal, auf der sich die betroffenen Verbraucher ab März 2020 für eine Entschädigung anmelden können. Eine entsprechende Pressemitteilung und eine Website wurden noch am Tag des Verhandlungsabbruchs veröffentlicht. Dieses Angebot erhalten jedoch nur Verbraucher, die bereits im Klageregister verzeichnet sind. Mit der Annahme dieser Einmalzahlung erklären sie gleichzeitig, dass sie von einer erneuten Klage gegen VW absehen werden. Die Deutsche Umwelthilfe warnt die betroffenen Dieselfahrer davor, dieses Angebot anzunehmen, das zukünftige Ansprüche ausschließt. Stattdessen sollten Verbraucher die noch ausstehende Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes zur Legalität von Abschalteinrichtungen abwarten. Das Urteil könne sich positiv auf die Verhandlungssituation der Verbraucher auswirken. Ein angenommenes VW-Angebot mit Abgeltungsklausel untersagt jedoch spätere rechtliche Schritte.

Einzelklage als lukrative Alternative im Abgasskandal

Betroffenen Autohaltern, die weder auf eine mögliche Wiederaufnahme der Verhandlungen noch auf das intransparente Angebot von Volkswagen vertrauen wollen, können eine dritte rechtliche Möglichkeit nutzen: Die Einzelklage. Dabei erstreitet ein Anwalt vor Gericht ein individuelles Urteil für einen Verbraucher gegen einen Autohersteller. So konnten bereits für diverse Dieselfahrer die Rücknahme des Fahrzeugs und die Erstattung des Kaufpreises oder eine Schadensersatzzahlung erwirkt werden.

Verbraucher, die zurecht verunsichert sind, sollten sich Rat bei einer Anwaltskanzlei suchen, die sich auf den Abgasskandal spezialisiert hat. Die Verbraucherrechtskanzlei VON RUEDEN vertritt bereits über 5.000 Dieselfahrer gegen die Autobauer und konnte zahlreiche verbraucherfreundliche Urteile erzielen. Wir beraten Sie gern in einem kostenlosen Erstgespräch.