Wie die Berliner Polizei die Dieselfahrverbote kontrollieren will

Veröffentlicht am in Abgasskandal

Berlin – Verbotsschilder allein genügen nicht, um die Fahrverbote in Berlin durchzusetzen, und für umfassende Kontrollen fehlt das Personal. Um die Dieselfahrverbote in der Hauptstadt zu kontrollieren, will die Berliner Polizei deshalb eine Technik nutzen, die schon bei der vermissten Rebecca zum Einsatz kam: Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) und die Polizeipräsidentin Barbara Slowik fordern den Einsatz einer automatischen Kennzeichenerfassung.

Auf mehreren Straßen in Berlin gelten inzwischen Dieselfahrverbote, darunter Abschnitte der Silbersteinstraße in Neukölln und der Stromstraße in Moabit. Weitere Straßenabschnitte in den Bezirken Mitte und Neukölln wie die Leipziger Straße zwischen Leipziger Platz und Charlottenstraße und die Friedrichstraße zwischen Dorotheenstraße und Unter den Linden sollen folgen. Die Verbote gelten, sobald die entsprechenden Schilder aufgestellt wurden.

Es drohen Strafen zwischen 25 und 75 Euro

Diese Straßenbereiche dürfen dann von Dieselfahrzeugen bis einschließlich Abgasnorm Euro 5 nicht mehr befahren werden. Die Fahrverbote sollen die Luftqualität verbessern. Wer die Verbotszonen mit einem älteren Diesel befährt und dabei erwischt wird, zahlt als Pkw-Fahrer 25 Euro und als Lkw-Fahrer 75 Euro Strafe. Vom Fahrverbot ausgenommen sind Anlieger, Handwerker, Lieferanten, Pflegedienste und Taxifahrer, die eine Adresse an einer betroffenen Straße ansteuern.

Die große Frage ist jetzt: Wie soll das alles kontrolliert werden? Laut Polizeibehörde ist das bis heute nicht geklärt. „Der Personalkörper der Berliner Polizei gibt es nie im Leben her, dass wir alle Verbotszonen im Blick behalten und dort regelmäßig kontrollieren können“, so Stephan Kelm, Vizechef der Berliner GdP. Daher werde es allenfalls medienwirksame Großeinsätze geben.

Verbote nur mit automatischem System durchsetzbar

Man habe bereits mehrfach auf dieses Problem hingewiesen, aber bis heute keine Antwort der zuständigen Senatsverwaltungen erhalten. „Das Problem einfach an die Polizei abzugeben, wird nicht funktionieren“, so Kelm weiter. Deshalb fordert die Gewerkschaft in den betroffenen Straßenabschnitten eine automatisierte Kennzeichenerkennung. Dabei erfassen Kameras die Nummernschilder. Anhand der Daten können die Zulassungsbehörden dann ermitteln, ob das Fahrzeug über einen zulässigen Antrieb verfügt.

Unterstützung erhält die Gewerkschaft von der Berliner Polizeipräsidentin Barbara Slowik. Sie plädiert dafür, dass drei Systeme zur automatisierten Kennzeichenerfassung angeschafft werden, die analog zu Radarkontrollen stichprobenartig arbeiten könnten. „Die automatischen Kennzeichenerkennungssysteme würden es uns ermöglichen, diese Verbote effektiv durchzusetzen“, schreibt Slowik. Die Kosten für solche Systeme belaufen sich auf jeweils etwa 150.000 bis 200.000 Euro.

Derzeit gibt es aber keine Pläne, die Dieselfahrverbote per Videokamera zu überwachen. Stattdessen soll die Polizei auf den Durchfahrtsverbotsstrecken stichprobenartige Kontrollen durchführen.

Rechtliche Bedenken zum Einsatz der Technik

Kritiker der Technik berfürchten einen übermäßigen Eingriff in die Grundrechte und Verstöße gegen den Datenschutz. Das Bundesverfassungsgericht hat nämlich in drei Bundesländern die Vorschriften zum automatischen Abgleich von Kfz-Kennzeichen mit Fahndungsdaten zum Teil für verfassungswidrig erklärt. Damit wollten die Länder Gefahren abwehren.

Bekannt wurde die Technik im Zusammenhang mit der vermissten jungen Berlinerin Rebecca. Der Twingo des Schwagers und der Schwester der Vermissten war im Februar 2019 auf der A 12 zwischen Berlin und Frankfurt Oder von so einem Kennzeichenerfassungssystem registriert worden.

Die Gewerkschaft der Polizei möchte die Technik jetzt im Berliner Straßenverkehr einsetzen. Laut Gewerkschaft der Polizei ermöglicht das Straßenverkehrsgesetz den Einsatz einer derartigen Technik. „Wir fordern nichts anderes, als dass der Berliner Senat sein Interesse zum Klimaschutz ernst meint und die Systeme zur Verfügung stellt“, so die GdP.