3G am Arbeitsplatz: Wann droht Beschäftigten ohne Impfnachweis oder Test die Kündigung?

Veröffentlicht am in Arbeitsrecht

Seit dem 24. November gilt am Arbeitsplatz die 3G-Regelung. Alle Arbeitnehmer vor Ort müssen geimpft, genesen oder getestet sein. Die von Bund und Ländern beschlossene Vorgabe gilt vorerst bis einschließlich zum 19. März 2022 und betrifft Arbeitgeber und Beschäftigte, die eine Arbeitsstätte betreten. Was passiert, wenn Mitarbeiter nicht geimpft, genesen oder negativ getestet sind? Mit welchen arbeitsrechtlichen Konsequenzen müssen sie in diesem Fall rechnen?

3G-Regel: Welche Nachweise sind möglich?

Um Zugang zur Arbeitsstätte zu erhalten, ist ein Impfzertifikat, ein Genesenen-Nachweis oder ein negatives Testergebnis erforderlich. Wer nicht geimpft ist, muss einen aktuellen Testnachweis vorlegen. Ein Schnelltest darf nicht älter als 24 Stunden sein. PCR-Tests sind 48 Stunden gültig. Arbeitnehmer können sich von einer anerkannten Stelle oder unter Aufsicht im Betrieb testen lassen. Einen Selbsttest zu Hause durchzuführen, ist nicht möglich.

Mit dem neuen Infektionsschutzgesetz gelten am Arbeitsplatz erweiterte Regeln, um die Ausbreitung der Corona-Pandemie zu bremsen. Neben der Homeoffice-Pflicht schreibt das Gesetzt eine 3G-Nachweispflicht vor. Arbeitnehmer dürfen eine Arbeitsstätte nur ohne Nachweis betreten, um sich dort impfen zu lassen oder unter Aufsicht einen Test zu machen. Noch strengere Regeln gelten für Beschäftigte in der Gesundheits- und Pflegebranche. Sie müssen auch dann einen negativen Test vorweisen, wenn sie geimpft oder genesen sind. Arbeitgeber müssen zweimal pro Woche ein Testangebot unterbreiten.

Wo genau gilt die 3G-Regel?

Die 3G-Vorgabe gilt nicht nur für Innenräume wie Büros und Werkshallen. Auch Orte im Freien auf dem Gelände eines Betriebs sind davon betroffen. Für das Betreten von Baustellen, Verkehrswegen, Lager- und Sanitärräumen und Kantinen muss ebenfalls ein 3G-Nachweis vorliegen. Nur das Homeoffice und Fahrzeuge sind von der Regel ausgenommen.

Wie wird die 3G-Pflicht kontrolliert?

Wie schon aus der Gastronomie bekannt, müssen Arbeitgeber am Eingang den 3G-Nachweis überprüfen. Kann der Arbeitnehmer keinen Nachweis vorlegen, darf er das Gelände nicht betreten – außer, er will sich im Betrieb testen oder impfen lassen. Ob die 3G-Regelung vom eigenen Personal oder von externen Dritten kontrolliert wird, kann das Unternehmen selbst entscheiden. Einen Nachweis per E-Mail zu schicken, ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht gestattet, allerdings ist eine Kontrolle per Skype oder Teams möglich.

3G-Pflicht nicht erfüllt: Wann ist eine Kündigung möglich?

Arbeitnehmer, die sich nicht an die 3G-Pflicht halten, müssen mit harten Konsequenzen rechnen. Sie dürfen nicht im Unternehmen arbeiten und bekommen während ihres Ausfalls kein Gehalt. Es gilt der Grundsatz „ohne Arbeit kein Lohn“. Zudem droht bei Verstößen gegen die 3G-Regel am Arbeitsplatz eine Abmahnung oder sogar eine verhaltensbedingte Kündigung. Das gilt allerdings nur, wenn der Arbeitnehmer das Betriebsgelände betreten muss. Kann er im Homeoffice arbeiten, darf der Arbeitgeber nicht verlangen, dass er vor Ort im Unternehmen arbeitet.  

Bis zur Kündigung eines Beschäftigten, müssen in der Regel eine oder mehrere Abmahnungen wegen ähnlicher Verstöße ausgesprochen worden sein. Kündigt der Arbeitgeber ohne Abmahnung, haben Betroffene sehr gute Aussichten auf eine Weiterbeschäftigung oder zumindest eine Abfindung – allerdings nur, wenn im Betrieb regelmäßig mehr als zehn Mitarbeitern beschäftigt sind. Auch für Mitarbeiter in der Probezeit ist das Risiko einer Kündigung höher.

Kündigung wegen 3G-Verstoß prüfen lassen

Wer sich gegen eine Kündigung wehren möchte, muss schnell sein: Schon drei Wochen nach Zugang des Kündigungsschreibens läuft die Klagefrist ab. Wer diese Frist verpasst, hat kaum noch Chancen, erfolgreich gegen die Kündigung vorzugehen. Auch eine Abfindung muss dann in der Regel nicht mehr gezahlt werden.

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