Rückkehr der Homeoffice-Pflicht: Was bedeutet das für Arbeitnehmer?

Veröffentlicht am in Arbeitsrecht

Die Homeoffice-Pflicht für Arbeitnehmer aufgrund der Corona-Pandemie wurde Ende Juni dieses Jahres aufgehoben. Doch wegen der rasant ansteigenden Inzidenzen hat das Bundesarbeitsministerium einen Gesetzentwurf zur Eindämmung der vierten Welle vorgelegt. Darin ist auch eine Rückkehr der Homeoffice-Pflicht vorgesehen – und es zeichnet sich ab, dass die Ampelparteien dem Entwurf zustimmen werden. Was bedeutet die erneute Homeoffice-Pflicht für Arbeitnehmer?  

Wegen täglich neuer Rekordinfektionszahlen will Bundesarbeitsminister Hubertus Heil die Homeoffice-Pflicht wieder einführen. Es sollen mehr Beschäftigte in der eigenen Wohnung arbeiten, sodass Kontakte beschränkt werden. Außerdem ist eine 3G-Regel am Arbeitsplatz geplant. Künftig dürfen demnach nur noch Geimpfte, Genesene und Getestete zur Arbeit gehen. Am Donnerstag wird im Bundestag über die Änderungen abgestimmt und am Freitag berät der Bundesrat. Ab wann das Gesetz in Kraft treten soll, ist noch nicht klar.

Was bedeutet die Homeoffice-Pflicht für Arbeitnehmer?

In dem Gesetzentwurf für ein geändertes Infektionsschutzgesetz, der der Deutschen Presse-Agentur (dpa) vorliegt, heißt es: „Der Arbeitgeber hat den Beschäftigten im Fall von Büroarbeit oder vergleichbaren Tätigkeiten anzubieten, diese Tätigkeiten in deren Wohnung auszuführen, wenn keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen. Die Beschäftigten haben dieses Angebot anzunehmen, soweit ihrerseits keine Gründe entgegenstehen.“

Tritt das Gesetz in Kraft, gelten für Arbeitnehmer wieder dieselben Regeln wie bereits im Frühjahr 2021. Arbeitgeber müssen dann ihren Beschäftigten wieder Homeoffice ermöglichen, wenn eine Arbeit von zu Hause aus möglich ist. Oder umgekehrt formuliert: Das Angebot sollte angenommen werden, wenn es keine Gründe gibt, die das Arbeiten in der eigenen Wohnung unmöglich machen.

Wann gilt die Homeoffice-Pflicht nicht?

Arbeitgeber müssen bei Bürotätigkeiten Homeoffice anbieten, wenn dem keine „zwingenden betrieblichen Gründe entgegenstehen“, heißt es im Gesetzentwurf des Bundesarbeitsministeriums. Solche Gründe könnten vorliegen, „wenn die Betriebsabläufe sonst erheblich eingeschränkt würden oder gar nicht aufrechterhalten werden könnten“. Eine fehlende technische Ausstattung gelte nur vorübergehend als Verhinderungsgrund. Beschäftigte wiederum können laut dem Entwurf etwa bei „räumlicher Enge, Störungen durch Dritte oder unzureichende Ausstattung“ die Arbeit im Homeoffice ablehnen.

Welche neuen Regeln sind außerdem geplant?

Neben der Homeoffice-Pflicht sieht der Gesetzentwurf auch eine 3G-Regelung am Arbeitsplatz vor. Arbeitnehmer, die nicht im Homeoffice arbeiten können, sind dann verpflichtet, am Arbeitsplatz einen Impf- oder Genesenen-Nachweis oder einen aktuellen Corona-Test vorzulegen. Der Arbeitgeber muss die Nachweise kontrollieren, sonst droht ihm ein Bußgeld.

Im Entwurf heißt es dazu: Beschäftigte sollen ihre Arbeitsstellen nur betreten dürfen, „wenn sie über einen aktuellen Nachweis – geimpft, genesen oder getestet – verfügen“. Sie seien „für die Beibringung des Testzertifikats (zum Beispiel durch Wahrnehmung eines Bürgertests)“ selbst verantwortlich. Ein Schnelltest dürfe nicht älter als 24 Stunden sein, ein PCR-Test gilt 48 Stunden. Legt ein Beschäftigter keinen Nachweis vor, soll das als Ordnungswidrigkeit gelten. Dem Arbeitgeber droht ein Bußgeld, wenn er seiner Kontroll- und Dokumentationspflicht nicht nachkommt.

Homeoffice-Plicht: Ampel-Parteien weitgehend einig

Katja Mast, stellvertretende Vorsitzende der SPD-Fraktion, teilte zum Thema Homeoffice mit: „Die erneute geplante Homeoffice-Pflicht ist richtig. Vermehrtes Homeoffice und 3G am Arbeitsplatz helfen, die vierte Welle zu brechen – auch um diejenigen zu schützen, die nicht zu Hause arbeiten können.“ Robert Habeck, Bundesvorsitzender der Grünen, sprach sich ebenfalls für eine stärkere Nutzung von Homeoffice aus. „Wenn die vierte Welle nicht schnell gebrochen wird, droht das Krankenhaussystem im Dezember zusammenzubrechen“, warnt er.

Aus der FDP-Fraktion hieß es zu den geplanten Maßnahmen, man sei für gute Vorschläge offen. Angesichts der dramatischen Corona-Lage sei es „eher wahrscheinlich“, dass sowohl 3G am Arbeitsplatz als auch die Homeoffice-Pflicht für Büroarbeiten eingeführt werde. Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) spricht sich für die Wiedereinführung der Homeoffice-Pflicht aus. Angesichts dramatisch steigender Corona-Infektionszahlen sei es richtig, Arbeitgeber erneut zu verpflichten, „wo immer möglich Homeoffice anzubieten“, so der DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann.