Baden-Württembergische Bank: Ausstieg aus Ihrem Kreditvertrag ohne Vorfälligkeitsentschädigung

Veröffentlicht am in Bank- und Kapitalmarktrecht

Steigen Sie aus Ihrem teuren Altdarlehen bei der Baden-Württembergischen Bank (BW Bank) aus – ohne Vorfälligkeitsentschädigung und ohne Mühe! Wir machen die Arbeit für Sie. Rechtsanwaltskanzlei VON RUEDEN bietet Ihnen eine kostenlose Erstbegutachtung an.

Der Weg zum Vertragsende bei der BW Bank: Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen

Wollen sich Bankkunden vorzeitig durch Kündigung von ihren teuer gewordenen Altkrediten lösen, verlangen die meisten Banken in Deutschland von ihnen eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung. Diese Forderung kann enorm hoch werden. Für viele Darlehensnehmer lohnt sich daher die Kündigung trotz der viel niedrigeren Zinsen heutzutage nicht. Es gibt jedoch eine Alternative zur Kündigung, die finanziell attraktiver ist. Darlehensnehmer, die ihren Kredit bei der BW Bank zu privaten Zwecken aufnahmen, können sich häufig mit Hilfe fehlerhafter Widerrufsbelehrungen vom Vertrag lösen. Ein Widerruf des Kredits bei der BW Bank hat den enormen Vorteil, dass die Vorfälligkeitsentschädigung nicht anfällt. Das kann unter Umständen sehr viel Geld sparen.

Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen sind aus folgendem Grund der Schlüssel zum Widerruf: der Gesetzgeber schrieb den Geldhäusern ab 2002 bestimmte Informationspflichten vor, die die Banken den Kunden in den Widerrufsbelehrungen mitteilen mussten. Tausende Belehrungen in Deutschland, wie auch einige der BW Bank, erfüllen jedoch nicht die Kriterien einer vollumfänglichen Belehrung. Für private Kreditnehmer heißt das, dass der Widerruf trotz einer regelmäßigen Frist von zwei Wochen in solchen Fällen auch noch Jahre nach dem Vertragsschluss erklärt werden kann.

Geplante Gesetzesänderung setzt Bankkunden unter Zeitdruck

Für betroffene Kreditnehmer läuft allerdings bald die Zeit. Eine von der Bundesregierung initiierte Gesetzesänderung soll die komfortable Situation der Verbraucher beenden. Zur Freude der Bankenlobby soll das Widerrufsrecht zeitlich begrenzt werden. Auch für Altverträge aus den Jahren 2002 bis 2010 ändert sich etwas: Der 21. Juni 2016 ist als letzter Tag vorgesehen, den Widerruf solcher Verträge erklären zu können. Die Kanzlei VON RUEDEN empfiehlt zügiges Handeln.

Baden-Württembergische Bank verwendete irreführende Fristangaben in Belehrungen

Ob eine Widerrufsbelehrung die Möglichkeit auf einen erfolgreichen Widerruf auch Jahre später eröffnet, ist einzelfallabhängig. Für rechtsunkundige Bankkunden sind Fehler leider oftmals schwer zu entdecken. Wer um die Zeit von 2008/2009 bei der BW Bank einen Kredit aufnahm, könnte allerdings gute Chancen haben, von dem Recht Gebrauch zu machen. „Die Frist beginnt einen Tag, nachdem Ihnen […] zur Verfügung gestellt wurden, nicht jedoch vor dem Tag des Abschlusses des Darlehensvertrags“, belehrt die Baden-Württembergische Bank ihre Kunden. Das allerdings ist in den Augen erfahrener Juristen nicht eindeutig genug. Der Satz könnte beim Kreditnehmer die falsche Vorstellung wecken, der Tag des Abschlusses des Darlehensvertrags bei der BW Bank sei bei der Frist mitzuzählen, wenn die aufgezählten anderen Ereignisse bereits vor diesem Tag geschahen. Denn der Satzbau lässt nicht eindeutig feststellen, ob „einen Tag nachdem“ auch auf den Vertragsschluss bezogen ist. Nach der Fristberechnung des BGB zählt jedoch dieser Tag nicht mit.

Kanzlei VON RUEDEN prüft Ihren Darlehensvertrag der BW Bank – zeitnah und kostenlos

Zahlreiche Bankkunden, die an Altverträge gebunden sind, haben aufgrund fehlerhafter Belehrungen gute Aussichten, den Vertrag auch heute noch zu widerrufen.

Bereits viele Mandanten konnten von fehlerhaften Belehrungen profitieren und sich durch die Hilfe der im Bankrecht erfahrenen Anwälte der Kanzlei VON RUEDEN von ihren Verträgen lösen oder die Zinsen senken. Lassen auch Sie Ihren Kreditvertrag der BW Bank begutachten – zeitnah und kostenlos. Sie brauchen uns lediglich Ihre Vertragsdokumente zukommen zu lassen und wir melden uns kurzfristig bei Ihnen zurück.

Ihre Vorteile nach Inanspruchnahme unserer kostenlosen Ersteinschätzung: 

    • Sie wissen, ob Ihre Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist.
    • Wir sagen Ihnen, wie die Gerichte gerade zu Ihrem Fall entscheiden.
    • Wir nennen Ihnen Ihr Einsparpotential beim Widerruf.
    • Wir sagen Ihnen, was die Rechtsdurchsetzung kostet.
    • Wir sagen Ihnen, wie lange es dauert, bis Sie aus dem Vertrag herauskommen.

 Kurz: Sie wissen, was Ihnen zusteht und was es kostet!