Enterprise Holdings aus St. Louis: Irreführung der Anleger

Veröffentlicht am in Bank- und Kapitalmarktrecht

Seit mehreren Jahren hat die Enterprise Holdings Anleihen auf dem Markt platziert. Sieben Prozent Rendite sollte es für die Anleger geben; ob diese ihr Geld je wiedersehen werden, scheint jetzt mehr als fraglich. Das Unternehmen steht unter britischer Verwaltung und viele Anleger sorgt die Frage nach ihrem Geld.

Die Enterprise Holdings ist ein Unternehmen mit Sitz in St. Louis. Sie versprach den Gläubigern ihrer Anleihen A1G9AQ (ISIN: DE000A1G9AQ4) und der Anleihe A1ZWPG (ISIN: DE000A1ZWPT5), Geld auf einem Sonderkonto anzulegen und aus diesem Konto heraus Zinszahlungen zu leisten. Das Problem war, dass dieses Sonderkonto kein wahres Sonderkonto ist, sondern jetzt nach Eröffnung der Insolvenz Teil der Insolvenzmasse wird. Hierüber ließ man die Anleihegläubiger offenbar im Unklaren.

Insolvenz des Tochterunternehmens als frühes Warnzeichen

Das Unternehmen hat eine Haupttochter in Gibraltar, die Enterprise Insurance Company PLC (EIC). Ende Juli meldete die EIC in Gibraltar Insolvenz an und rettete sich unter staatliche Kontrolle. Das Unternehmen hatte schon seit Jahren Probleme, die Voraussetzungen von Solvency II zu erfüllen. Dabei handelt es sich um einen europäischen Standart für die Solvenzanforderungen für Versicherungen.

Dabei hatte noch im April 2016 der Vorstandsvorsitzende Andrew Flowers in einem Interview erklärt, man werde im Jahre 2016 noch die Voraussetzungen von Solvency II erfüllen: „Seit mehreren Jahren schon arbeiten wir intensiv an der Umsetzung der Vorgaben und wir erwarten, wie geplant, innerhalb des Kalenderjahres 2016 alle Vorgaben aus Solvency II vollumfänglich zu erfüllen und damit mindestens ein Jahr vor dem offiziell vorgegebenen Umsetzungstermin Ende 2017“, sagte Flowers gegenüber dem Branchenportal Bondguide.de.

Anleihegläubiger stehen nicht schutzlos da

Spätestens mit der Insolvenzanmeldung der EIC hätte die Enterprise Holdings erklären müssen, dass die Anlegergelder gefährdet sind. Enterprise Holdings war von den Erträgen der EIC offenbar abhängig. Eine solche Erklärung oder Warnung gab es aber über Wochen nicht. Daneben wurde der falsche Eindruck erweckt, das Sonderkonto wäre im Rahmen eines Insolvenzverfahrens dem Zugriff entzogen.

„Anleihegläubiger sollten sich in dem komplexen Insolvenzverfahren anwaltlich vertreten lassen“, sagt der Berliner Anlegeranwalt Johannes von Rüden von der Kanzlei VON RUEDEN. Da das Insolvenzverfahren nach britischem Recht geregelt wird, sei es sehr empfehlenswert, sich anwaltlich beraten und vertreten zu lassen. „Zu einer anwaltlichen Beratung und Vertretung im Rahmen des Insolvenzverfahrens gehört selbstredend die Prüfung etwaiger Schadenersatzansprüche gegen Verantwortliche und die Beobachtung und Auswertung aller aktuellen Entwicklungen“, sagt von Rüden. Die Kanzlei des 39-Jährigen macht bereits in mehreren weiteren insolvenzrechtlichen Verfahren Ansprüche für Verbraucher geltend, so in den Verfahren der KTG Agrar und German Pellets.