Kreditnehmer bei der Kreissparkasse Reutlingen können durch einen Widerruf ihres Darlehensvertrags viel Geld sparen, das sie für Zinsen ausgeben. Nach einem erfolgreichen Widerruf können sie Anschlusskredite zu erheblich niedrigeren Zinssätzen aufnehmen oder mit der Kreissparkasse Reutlingen für den laufenden Kreditvertrag bessere Konditionen aushandeln. Sogar schon abgewickelte Darlehensverträge können Kreditnehmer der Kreissparkasse Reutlingen widerrufen. Der größte Vorteil eines Widerrufs jedoch: Die Vorfälligkeitsentschädigung, die Banken von ihren Kunden bei einer Kündigung vor Ablauf der Zinsbindungsfrist verlangen, kann bei einem Widerruf nicht gefordert werden. Ein Widerruf kann daher je nach Darlehenssumme enorm viel Geld sparen.
Ausstieg aus dem Kredit bei der Kreissparkasse Reutlingen durch Widerruf
Der Grund, weshalb Darlehensnehmer ihren Kredit bei der Kreissparkasse Reutlingen auch heute noch widerrufen können, liegt in den Widerrufsbelehrungen der Bank. Kreditinstitute müssen ihre Kunden, die zu privaten Zwecken ein Darlehen aufnehmen, bei Vertragsschluss ordnungsgemäß darüber belehren, dass den Kreditnehmern ein Widerrufsrecht zusteht. Der Widerruf muss regelmäßig innerhalb von zwei Wochen nach Vertragsschluss erklärt werden. Belehren jedoch die Banken ihre Kunden nicht ordnungsgemäß, können Darlehensnehmer auch Jahre nach dem Vertragsschluss den Vertrag widerrufen.
Zwar gab der Gesetzgeber den Banken Musterbelehrungen zur Hilfe, die sie lediglich hätten übernehmen können. Es änderten jedoch viele Banken, wie auch teilweise die Kreissparkasse Reutlingen, den Belehrungstext ab. Daher entsprechen etliche Belehrungen nicht den Anforderungen an eine vollumfängliche Verbraucherbelehrung. Nach der Einschätzung deutscher Gerichte kann das Darlehensnehmer davon abhalten, das Widerrufsrecht effektiv zu nutzen. Deshalb gilt die Frist von zwei Wochen in diesen Fällen nicht. Betroffene Bankkunden der Kreissparkasse Reutlingen können den Widerruf zeitlich unbegrenzt erklären.
Bundesregierung wirkt auf Streichung des unbefristeten Widerrufsrechts hin
Aus aktuellem Anlass ist nun Eile geboten. Eine Gesetzesänderung ist in Planung, die das unbefristete Widerrufsrecht einschränken soll. Der Vorschlag kam paradoxerweise aus dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz. Nach der Idee der Änderung sollen Kreditverträge aus der Zeit von 2002 bis 2010 nach dem 21. Juni 2016 nicht mehr widerrufen werden können. Bankkunden bleiben somit noch ungefähr acht Monate, um ihre Vertragsunterlagen prüfen zu lassen. Die Kanzlei VON RUEDEN rät dazu, zeitnah eine Prüfung zu veranlassen. Denn ein Widerruf sollte gut vorbereitet sein, damit er auf sicherem juristischen Boden steht.
Kreissparkasse Reutlingen nahm verwirrende Fußnoten in Belehrungstext auf
Wann eine Belehrung fehlerhaft ist und Aussicht auf einen erfolgreichen Widerruf bietet, ist stark einzelfallabhängig. In Belehrungstexte der Kreissparkasse Reutlingen, die um die Zeit von 2003 bis 2005 ausgegeben wurden, nahm die Bank Fußnoten und Klammerzusätze auf, die den Leser verwirren und von dem Hauptinhalt der Belehrung ablenken könnten. So lautet beispielsweise eine Fußnote zur Frist des Widerrufs „Bitte Frist im Einzelfall prüfen.“ Diese Ergänzung könnte beim Verbraucher den Fehlschluss nahelegen, er selbst müsse die Frist im jeweiligen Fall bestimmen. Diese Aufgabe kann aber dem Darlehensnehmer nicht aufgebürdet werden. Sondern die Kreissparkasse Reutlingen muss selbst im Belehrungstext eindeutig die Frist bestimmen. Die gesetzliche Anforderung, den Bankkunden umfassend über die Einzelheiten des Widerrufs zu informieren, werden durch eine solche Fristangabe nicht eingehalten.
Auch Klammerzusätze wie „Name und ladungsfähige Anschrift des Kreditinstituts, ggf. Fax-Nr., E-Mail-Adresse und/oder, wenn der Verbraucher eine Bestätigung seiner Widerrufserklärung erhält, auch eine Internet-Adresse“ finden sich im Belehrungstext. Dieser Zusatz birgt ebenso die Gefahr, den Kreditnehmer der Kreissparkasse Reutlingen vom Inhalt der Belehrung abzulenken und ihm die Ausübung seines Widerrufsrechts zu erschweren.
Vertragsunterlagen durch erfahrene Anwälte prüfen lassen – Kanzlei VON RUEDEN
Die Prüfung des Belehrungstextes auf Fehler sowie auf Erfolgsaussichten eines Widerrufs kann mitunter sehr kompliziert werden. Verbrauchern ist daher angeraten, im Bankrecht erfahrene Anwälte zu Rate zu ziehen. Die bundesweit tätigen Rechtsanwälte der Kanzlei VON RUEDEN können Jahre der Erfahrung im Verbraucherrecht und Bankrecht aufweisen. Die Rechtsanwaltskanzlei bietet Ihnen eine kostenlose Erstprüfung Ihrer Vertragsunterlagen der Kreissparkasse Reutlingen.
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- Sie wissen, ob Ihre Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist.
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