Immobilienkredit bei der Berliner Bank widerrufen – keine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen

Veröffentlicht am in Bank- und Kapitalmarktrecht

Sie möchten vom aktuellen Zinstief profitieren? Jetzt aus ihrem Altdarlehen bei der Berliner Bank aussteigen und keine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen! Rechtsanwaltskanzlei VON RUEDEN führt kostenlos eine Erstprüfung Ihrer Vertragsunterlagen der Berliner Bank durch.

Etliche Widerrufsbelehrungen verschiedener Banken fehlerhaft

Banken wie auch die Berliner Bank sind seit November 2002 gesetzlich verpflichtet, ihre privat handelnden Kunden bei Abschluss eines Kreditvertrags ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht zu informieren. Darlehensnehmer sollen durch die Widerrufsbelehrungen umfassend und verständlich über ihr Recht aufgeklärt werden, sich ohne Angabe von Gründen vom Vertrag lösen zu können. Zur Vereinfachung für die Banken stellte der Gesetzgeber eine Musterbelehrung zur Verfügung, an denen sich die Kreditinstitute orientieren konnten. Zahlreiche Finanzhäuser taten dies jedoch nur bedingt und benutzten Widerrufsbelehrungen, die den Vorgaben nur teilweise entsprachen. In der Folge befanden zahlreiche Gerichte eine Vielzahl dieser Belehrungen als zu ungenau, irreführend oder lückenhaft.

Verbraucherfreundliche Rechtsprechung brachte Kreditnehmern „ewiges“ Widerrufsrecht

Die Rechtsprechung der Gerichte, bis hin zu der des Bundesgerichtshofs, die die Belehrungen in solchen Fällen als unwirksam klassifiziert, eröffnet Bankkunden, die für private Zwecke Kredite aufnahmen, eine attraktive Möglichkeit: Bei fehlerhaften Widerrufsbelehrungen ist der Darlehensvertrag auch Jahre nach dem Vertragsschluss widerrufbar. Das ist gerade in Zeiten der niedrigen Zinsen ein relativ unkomplizierter Weg, zu angenehmeren Konditionen umzuschulden. Der überaus ansprechende Nebeneffekt eines Widerrufs: Banken verlangen bei vorzeitiger Kündigung ihrer Darlehensnehmer oft eine sehr hohe Vorfälligkeitsentschädigung. Diese Zahlung, die mehrere Zehntausend Euro betragen kann, können Kreditinstitute bei einem Widerruf nicht verlangen.

Bundesregierung will Zeitfenster zur Ausübung des Widerrufsrechts verkürzen

Aktuell ist betroffenen Darlehensnehmern der Berliner Bank allerdings zu raten, eine zeitnahe Prüfung der Vertragsunterlagen durch erfahrene Anwälte durchführen zu lassen. Denn für 2016 ist eine Gesetzesänderung angekündigt, die noch in der ersten Jahreshälfte den Widerruf von Verträgen aus 2002 bis 2010 unmöglich machen könnte.

Berliner Bank strich Zwischenüberschrift „Widerrufsrecht“ in Belehrungen

Ob eine Widerrufsbelehrung Aussichten auf einen erfolgreichen Widerruf bietet, kann leider nur im Einzelfall festgestellt werden. Aber auch in Widerrufsbelehrungen der Berliner Bank sind Passagen zu finden, die im Einzelfall die Anforderungen an eine vollumfängliche Belehrung nicht erfüllen könnten. Betroffen sind Belehrungen aus den Jahren 2007 bis 2009. Aber auch Widerrufsbelehrungen aus anderen Jahren können Abweichungen von den Musterbelehrungen aufweisen.

So strich die Berliner Bank in einigen Widerrufsbelehrungen beispielsweise die vorgegebene Zwischenüberschrift „Widerrufsrecht“. Im Muster ist diese Zwischenüberschrift durch Fettdruck hervorgehoben. Diese Streichung ist jedoch nicht nur eine sprachliche Redaktion, sondern hat auch inhaltliche Bedeutung. Denn der Bankkunde der Berliner Bank soll durch die in Fettschrift gesetzte Zwischenüberschrift übersichtlich und zügig darauf aufmerksam werden, dass die Belehrung ein vom Darlehensnehmer auszuübendes Recht beschreibt. Bei einem ähnlich gelagerten Fall, bei dem Widerrufsbelehrungen nur das Wort „Widerrufsrecht“, jedoch nicht die Überschrift „Widerrufsbelehrung“ enthielten, stellte der Bundesgerichtshof bereits eine schädliche Abweichung vom Muster fest.

Vertragsunterlagen der Berliner Bank durch Experten prüfen lassen – Kanzlei VON RUEDEN bietet kostenlose Erstbegutachtung an

Legen Sie die Prüfung Ihrer Vertragsunterlagen in die Hände von Experten! Die langjährig im Bankrecht tätigen Anwälte der Kanzlei VON RUEDEN konnten schon zahlreiche Mandanten bei einem Ausstieg aus teuren Altkrediten begleiten. Lassen Sie uns einfach Ihre Vertragsunterlagen zukommen. Nach wenigen Tagen erhalten Sie Rückmeldung und können selbst entscheiden, wie Sie weiter verfahren möchten.

Ihre Vorteile nach Inanspruchnahme unserer kostenlosen Ersteinschätzung:

    • Sie wissen, ob Ihre Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist.
    • Wir sagen Ihnen, wie die Gerichte gerade zu Ihrem Fall entscheiden.
    • Wir nennen Ihnen Ihr Einsparpotential beim Widerruf.
    • Wir sagen Ihnen, was die Rechtsdurchsetzung kostet.
    • Wir sagen Ihnen, wie lange es dauert, bis Sie aus dem Vertrag herauskommen.

Kurz: Sie wissen, was Ihnen zusteht und was es kostet!

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