Kreissparkasse Köln – Widerruf des Kreditvertrages ohne Vorfälligkeitsentschädigung

Veröffentlicht am in Bank- und Kapitalmarktrecht

Sie wollen aus einem überteuerten Kreditvertrag bei der Kreissparkasse Köln aussteigen? Nutzen Sie die Möglichkeit des Widerrufs ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung an die Sparkasse.

Kreissparkasse Köln – Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Kündigung von Kreditvertrag

Möchte sich ein Darlehensnehmer vor Ablauf der Zinsbindungsfrist von seinem überteuerten, mit der Kreissparkasse Köln geschlossenen Kreditvertrag durch Kündigung lösen, so wird er in der Regel eine hohe Vorfälligkeitsentschädigung zu zahlen haben. Dadurch sollen der Kreissparkasse die durch vorzeitige Ablösung entgangenen Zinszahlungen ausgeglichen werden. Zum Ärgernis der Kreissparkassen-Kunden sind diese Entschädigungszahlungen im europäischen Vergleich überdurchschnittlich hoch.

Widerruf des Kreditvertrages bei der Kreissparkasse Köln ohne Vorfälligkeitsentschädigung

Jedoch haben Kreditnehmer der Kreissparkasse Köln in vielen Fällen die Möglichkeit, ihren teuren Kreditvertrag schlicht zu widerrufen. Der Vertrag wird daraufhin rückabgewickelt, so dass damit auch die Grundlage der Vorfälligkeitsentschädigung entfällt.

Kreissparkasse Köln – Widerruf des Kreditvertrages ohne VorfälligkeitsentschädigungDer Widerruf des Kreditvertrages kommt in Betracht, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:

  • Sie haben den Kreditvertrag mit der Kreissparkasse Köln nach dem 1. November 2002 geschlossen.
  • Sie sind Verbraucher.
  • Die Widerrufsbelehrung ist fehlerhaft.

Liegen diese drei Voraussetzungen alle vor, dann können Sie sich von Ihrem überteuerten Kreditvertrag lösen.

Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen in Kreditverträgen der Kreissparkasse Köln

Über 90 Prozent der bislang überprüften Kreditverträge der Kreissparkasse Köln wiesen fehlerhafte Widerrufsbelehrungen auf. Da es sich bei der KSK Köln um Deutschlands größte Kreissparkasse mit einem Kreditvolumen von knapp 20 Milliarden Euro handelt sind dementsprechend viele Verbraucher durch unzureichende Belehrungen benachteiligt worden.

Sind auch Sie Kreditkunde bei der Kreissparkasse Köln? Dann lohnt sich ein Blick in den Darlehensvertrag und den zugehörigen Belehrungstext. Der Widerruf ist von Nutzen, wenn Sie von den aktuell niedrigen Zinsen durch eine Umschuldung profitieren oder Ihren Kredit aus anderen Gründen vorzeitig ablösen möchten.

Indizien für die Fehlerhaftigkeit der Widerrufsbelehrung sind ungenaue Textbausteine bezüglich des Beginns der Widerrufsfrist sowie eine fehlende Aufklärung über die sich durch Widerruf ergebenden Verbraucherrechte. Dennoch ist stets eine einzelfallbezogene Betrachtung der jeweiligen Widerrufsbelehrung und deren Einordnung in den Vertragstext erforderlich.

Wir von der Kanzlei VON RUEDEN überprüfen kostenfrei, ob die Widerrufsbelehrung Ihres mit der KSK Köln geschlossenen Kreditvertrages fehlerhaft ist. Senden Sie uns zu diesem Zweck einfach den Kreditvertrag und den ausgefüllten Mandantenfragebogen per E-Mail an info@rueden.de oder Fax 030 200 590 7711.