Mercedes Bank – Verbraucher können jetzt durch Widerruf viel Geld sparen

Veröffentlicht am in Bank- und Kapitalmarktrecht

Die Mercedes Bank und andere Autobanken könnten nach Berichten von Verbraucherschützern bei der Gestaltung ihrer Standardverträge in tausenden Fällen gesetzliche Bestimmungen zum Verbraucherschutz nicht beachtet haben. Verbraucher könnten sich deswegen unter Umständen von ihren Verträgen lösen und von günstigen Rückgabebedingungen profitieren.

Autofinanzierung durch die Mercedes Bank: Widerruf auch noch nach vielen Jahren möglich?

Der Verbraucherschutz ist durch zahlreiche Gesetzesänderungen in den letzen Jahren immer mehr ausgebaut worden. Für viele Kreditinstitute ist es offenbar schwierig geworden, alle Neuerungen im Blick zu behalten. Denn Verbraucherschützer und spezialisierte Kanzleien haben gravierende Verstöße gegen gesetzliche Bestimmungen des Verbraucherschutzes in Autokreditverträgen zahlreicher Autobanken entdeckt.

Ewiges Widerrufsrecht bei fehlerhaften Autokreditverträgen

Im Regelfall steht Verbrauchern ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu. Dies gilt grundsätzlich auch für Autokreditverträge im Rahmen der PKW- Finanzierung. Jedoch beginnt die Widerrufsfrist frühestens dann zu laufen, wenn der Verbraucher korrekt über sein Widerrufsrecht informiert wurde und alle erforderlichen Pflichtangaben gemacht wurden. Wurden diese gesetzlichen Vorgaben bei der Vertragsgestaltung nicht beachtet, beginnt die Widerrufsfrist gar nicht erst zu laufen.

Im Prinzip steht Verbrauchern dann ein „ewiges“ Widerrufsrecht zu. Die Autokreditverträge können dann auch noch nach mehreren Jahren widerrufen werden. Wird der Autokreditvertrag widerrufen, entfällt auch der damit verbundene Kaufvertrag für das Auto. Da beide Verträge verbundene Geschäfte sind, stehen und fallen sie miteinander. Laut einer ersten Einschätzung von Rechtsanwälten und Verbraucherschützern enthalten eine Vielzahl von Autokreditverträgen Fehler bei der Vertragsgestaltung.

Auch Kunden der Mercedes Bank können widerrufen – Verträge seit dem 11. Juni 2010 könnten betroffen sein

Auch die Verträge der Mercedes Bank könnten betroffen sein. Kunden der Mercedes Bank, die seit dem 11. Juni 2010 ein Auto erworben und mithilfe eines Autokredits finanziert haben, könnten deswegen auch heute noch ein Widerrufsrecht zustehen. Verbraucher, die sich von ihren Verträgen lösen wollen, können sich jetzt informieren, ob auch sie ihren Autokreditvertrag widerrufen und ihre PKW- Finanzierung rückgängig machen können.

Neues Widerrufsrecht nach dem 12. Juni 2014

Besonders lohnen kann sich ein Widerruf für Autokreditverträge, die nach dem 12. Juni 2014 geschlossen wurden. Kunden profitieren seit dem von einer noch verbraucherfreundlicheren Rechtslage. Denn aufgrund einer Gesetzesänderung gilt seit dem, dass Wert- und Nutzungsersatz nur zu leisten ist, wenn der Verbraucher über sein Widerrufsrecht ordnungsgemäß informiert wurde. Ist die Widerrufsinformation jedoch fehlerhaft, dann entfällt diese Verpflichtung. In solchen Fällen sind Verbraucher bei einem Widerruf ihr Auto fast kostenlos gefahren. Die genauen Konditionen einer Rückabwicklung sind dabei immer abhänig von der konkreten Vertragsgestaltung der PKW- Finanzierung und den Umständen des Einzelfalls, weshalb eine individuelle Prüfung durch einen Experten erfolgen sollte.

Kunden der Mercedes Bank können jetzt unsere kostenlose Erstberatung in Anspruch nehmen

Haben Sie einen Autokreditvertrag bei der Mercedes Bank in dem oben genannten Zeitraum abgeschlossen, sollten Sie ihre Rückgabemöglichkeit nicht ungeprüft lassen. Die Rechtsanwaltskanzlei VON RUEDEN bietet Ihnen eine kostenfreie Erstberatung an. Setzen Sie sich dazu einfach mit uns per E-Mail (info@rueden.de) oder telefonisch (030 / 200 590 770) in Verbindung, um sich einen möglichen finanziellen Vorteil durch die Nutzung des Widerrufsjokers nicht entgehen zu lassen.