Sparverträge der Volksbank Nürnberg können nicht gekündigt werden

Veröffentlicht am in Bank- und Kapitalmarktrecht

Ein Sparplan der Volksbank Nürnberg, der jedes Jahr mindestens um die vier Prozent Zinsen bringt, ist in der aktuellen Niedrigzinsphase Gold wert. Jetzt hat sich die Bank alles anders überlegt. Daher kündigt die Volksbank Nürnberg nun die Verträge zum Nachteil der Sparer.

Kündigungen von Sparverträgen durch die Volksbank Raiffeisenbank Nürnberg eG

Die Volksbank Raiffeisenbank Nürnberg eG hat vielen Sparern nun gekündigt. Viele Kunden, die einen solchen gut verzinsten Sparplan mit der Bezeichnung „VR Sparplan 4+“ abgeschlossen hatten, erhalten jetzt eine Kündigung, wie die „Marktwächter“ der Verbraucherzentrale melden. Was den Verbraucherschützern besonders missfällt, ist folgender Umstand: Die Bank beruft sich bei der Kündigung auf eine Klausel in ihren „Sonderbedingungen für den Sparverkehr“. Diese Klausel hatte sie jedoch erst nachträglich im Jahr 2012 eingeführt.

Experten vom „Marktwächter Finanzen“ sind nun der Ansicht, dass die Kündigungen aus diesem Grund nicht rechtens sind. Die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) mahnte die VR Bank deshalb ab und forderte sie auf, die Kündigung der Sparverträge zu unterlassen. Noch gibt es keine Reaktion.

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