Unwirksame Widerrufsbelehrung der DKB – Millionen von Immobilienkrediten sind unwirksam!

Veröffentlicht am in Bank- und Kapitalmarktrecht

Unwirksame Widerrufsbelehrung der DKB – Millionen von Immobilienkrediten sind unwirksam!

Das Oberlandesgericht Brandenburg entschied mit seinem Urteil vom 19. März 2014 (Az. 4 U 64 /12), dass eine Widerrufsbelehrung, die die Deutsche Kreditbank AG im Jahr 2006 benutzt hat, unwirksam ist. Folge war, dass der Darlehensnehmer Jahre danach den Darlehensvertrag widerrufen konnte. Sämtliche Darlehensverträge der DKB, die diese Widerrufsbelehrung enthielten, dürften nun widerrufbar sein. Diese Entscheidung kommt vor allem Verbrauchern zugute, die jetzt ungünstige Verträge immer noch widerrufen können.

Folgender Sachverhalt lag der Entscheidung zugrunde:

Ein Ehepaar hatte sich im Jahr 2006 für den Kauf einer Immobilie entschieden. Sie sollte mit einem Darlehen der DKB Bank finanziert werden. Dies wurde dem Ehepaar durch einen freien Vermittler vermittelt. Das Ehepaar nahm Jahre später die beklagte Bank, die DKB unter dem Aspekt des Widerrufs eines verbundenen Geschäfts auf Rückabwicklung des kreditfinanzierten Wohnungseigentumserwerbs und Schadensersatz in Anspruch. Das Oberlandesgericht gab der Klage des Ehepaares nur teilweise statt. Zwar entschied es, dass die Widerrufsbelehrung der DKB unwirksam war und der Darlehensvertrag widerrufen werden kann, jedoch wurde dem Schadensersatzanspruch nicht stattgegeben.

Widerrufsrecht des Verbrauchers bei Verbraucherdarlehen ohne Vorfälligkeitsentschädigung

Grundsätzlich gilt: dem Darlehensnehmer, der Verbraucher ist, steht gemäß §§ 355, 495 BGB bei einem Verbraucherdarlehen ein Widerrufsrecht zu. Die Frist hierfür beträgt laut Gesetz 14 Tage. Voraussetzung für den Beginn dieser 14-tägigen Frist ist jedoch eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung. Was eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung enthalten muss, ist auch gesetzlich normiert und durch Muster-Widerrufsbelehrungen festgesetzt. Wenn der Darlehensgeber dem Verbraucher bei Abschluss eines Darlehensvertrages keine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung erteilt, dann fängt die 14-tägige Widerrufsfrist nicht an zu laufen. Deswegen kann ein Verbraucher in solchen Fällen auch noch Jahre nach Abschluss des Darlehensvertrages widerrufen, wenn er nicht ordnungsgemäß belehrt worden ist.

Unwirksame Formulierung der DKB Widerrufsbelehrungen – Widerruf ohne Vorfälligkeitsentschädigung

Genau der Wortlaut der Widerrufsbelehrung von Darlehensverträgen der DKB entschied den vorliegenden Fall. Die Widerrufsbelehrung enthielt bereits im ersten Absatz eine vom Wortlaut der Musterbelehrung abweichende Formulierung, nämlich: „Der Lauf der Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung.“ Mit einer solchen Belehrung wird laut Oberlandesgericht der Verbraucher jedoch nicht über den Beginn der Frist ordnungsgemäß belehrt. Zwar kann der Verbraucher dieser Belehrung entnehmen, dass der Beginn der Frist von weiteren Voraussetzungen abhängig sein könnte. Er wird jedoch trotz dessen im Unklaren gelassen, welche Voraussetzungen für den Beginn der Frist noch weiter erfüllt sein müssen. Somit entschied das Oberlandesgericht, dass die Widerrufsbelehrung der DKB unwirksam ist; dem Widerruf des Darlehensvertrages stand somit nichts mehr im Wege.

Weshalb haben die Eheleute keinen Schadensersatz bekommen?

Die Eheleute nahmen in ihrer Klage die Bank ausdrücklich in Anspruch. Sie legten ihr zur Last, dass der Vermittler, der nicht nur den Kauf, sondern auch die Vermittlung des Wohnungskaufes vornahm, sie falsch beraten hatte. Er hatte ihnen unter anderem Steuervorteile und Ersparnisse versprochen und auch verschwiegen, dass er für die Vermittlung eine Provision erhält. Deswegen wollten sich die Eheleute von dem Vertrag lösen. Sie stützten sich darauf, dass die Verträge, die sie geschlossen hatten, ein sogenanntes verbundenes Geschäft darstellen würden. Dies würde bedeuten, dass mit Widerruf des Darlehensvertrages auch der Immobilienkauf widerrufen werden konnte. Dies verneinte jedoch das OLG in diesem Fall. Die beiden Verträge seien getrennt zu betrachten und kein verbundenes Geschäft. Außerdem könne das Verhalten des Vermittlers der Bank nicht zugerechnet werden. Etwaige Ansprüche hätten die Eheleute gegen den Vermittler geltend machen müssen. Somit lehnte das Oberlandesgericht Schadensersatzansprüche der Eheleute gegen die Bank ab und billigte ihnen nur Zahlungen aus dem widerrufenen Darlehensvertrag zu.

Worauf muss man in Zukunft achten?

Trotz partiellen Unterliegens der Eheleute schafft das Urteil weiterhin Rechtssicherheit. Betroffene, die Verträge gezeichnet haben, die keine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung enthalten, können auch Jahre später widerrufen werden. Sollten Sie betroffen sein, unterstützen wir Sie gerne. Senden Sie uns Ihren vollständigen Kreditvertrag und den ausgefüllten Mandantenfragebogen zu und wir prüfen kostenfrei, ob Ihre Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist.