Viele Kunden der Audi Bank können sich jetzt eventuell von ihren Autokreditverträgen lösen. Bei zahlreichen PKW-Finanzierungen nach dem 10. Juni 2010 finden sich Fehler in den Widerrufsinformation. Zudem unterließen die Bankhäuser, ihren Kunden alle gesetzlichen Pflichtangaben in den Autokreditverträgen aufzuführen. Betroffene Kunden können deswegen ihre Autokreditverträge auch nach Jahren noch widerrufen und viel Geld sparen. Wie alle Zweigniederlassungen der VW Bank erfasst die Widerrufswelle nun auch die Audi Bank.
Was passiert, wenn die Audi Bank Fehler gemacht hat?
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) sieht ein 14-tägiges Widerrufsrecht für Verbraucher für Kreditverträge vor, die sie mit Unternehmern abgeschlossen haben. Darunter fallen auch Autokreditverträge, die mit einem Fahrzeugkauf verbunden sind. Verbraucher ist dabei jeder, der das Finanzierungsgeschäft nicht im Rahmen einer gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit aufgenommen hat. Diese 14-tägige Frist beginnt aber nur zu laufen, wenn die Widerrufsinformation nicht fehlerhaft ist und alle gesetzlichen Pflichtangaben in den Autokreditverträgen genannt wurden. Andernfalls läuft die Frist nicht an, mit der Folge, dass der Widerruf vom Verbraucher noch immer erklärt werden kann.
“Ewiges Widerrufsrecht” auch bei Verträgen der Audi Bank möglich
Wenn Verbraucher nicht wie vorgeschrieben über alle Pflichtangaben belehrt wurden, kann der entsprechende Vertrag auch noch Jahre nach Abschluss rückgängig gemacht werden. Bundesweite Aufmerksamkeit erlangte diese Thematik bereits im Zusammenhang mit Immobiliendarlehen und Lebensversicherungsverträgen. Tausende Verbraucher nutzen diese profitable Rückabwicklungsmöglichkeit erfolgreich – und sicherten sich oftmals Vorteile im Wert von mehreren tausend Euro. Vom ewigen Widerrufsrecht könnten jetzt auch viele Autokreditverträge der Audi Bank betroffen sein. Kunden können dann ihr Fahrzeug zurückgeben und erhalten ihre bereits geleisteten Raten zurück. Wie groß der finanzielle Vorteil im Einzelfall ist, muss aber individuell berechnet werden.
Verträge nach dem Stichtag 13. Juni 2014
Besonders könnte sich ein Widerruf für Verbraucher lohnen, die ihren Autokredit mit der Audi Bank ab dem 13. Juni 2014 abgeschlossen haben. Hintergrund ist eine Gesetzesänderung, die den Banken bei einer fehlerhaften Widerrufsinformation keinen Anspruch mehr auf Nutzungsersatz für die Nutzung des finanzierten PKW einräumt. Eine sorgfältige Überprüfung der Widerrufsinformation im Rahmen unserer kostenlosen Erstprüfung kann Ihnen somit einen großen finanziellen Vorteil verschaffen. Sollte die Pflicht zum Nutzungsersatz für die gefahrenen Kilometer entfallen, haben die Autokäufer ihr Fahrzeug fast umsonst genutzt.
Abgasskandal kann Widerruf attraktiv machen
Kunden der Audi Bank, die vom Abgasskandal betroffen sind und sich ohnehin gerne von ihrem Vertrag lösen wollen, können ebenfalls über den Umweg des Widerrufs ihres Autokreditvertrags ihren Autokauf rückgängig machen. Das Auto muss dann zurückgegeben werden und im Gegenzug erstattet die Audi Bank die Anzahlung und die geleisteten Raten zurück. Abgezogen wird nur ein Nutzungsersatz für das Darlehen und ggf. für die gefahrenen Kilometer. Der Nutzungsersatz kann aber zum Teil entfallen, wenn die Widerrufsinformation fehlerhaft erteilt worden ist.
Kunden der Audi Bank können jetzt unsere kostenlose Erstberatung nutzen
Haben Sie einen Autofinanzierungsvertrag bei der Audi Bank zur PKW-Finanzierung nach dem 10. Juni 2010 abgeschlossen, können Sie kostenlos und unverbindlich prüfen lassen, ob auch in Ihrem Fall ein Widerrufsrrecht besteht. Die Rechtsanwaltskanzlei VON RUEDEN bietet Ihnen eine kostenfreie Erstberatung an. Setzen Sie sich dazu einfach mit uns per E-Mail (info@rueden.de) oder telefonisch (030 / 200 590 770) in Verbindung, um sich einen möglichen finanziellen Vorteil nicht entgehen zu lassen.