Seit Sonntag ist bekannt, dass der Autokonzern mit Sitz in Wolfsburg Abgaswerte von seinen Dieselfahrzeugen in den USA manipuliert hat, um das dortige Klimaschutzgesetz „Clean Air Act“ zu umgehen – es sollen Strafzahlungen von bis zu 18 Milliarden Dollar drohen.
Dies hat natürlich Auswirkungen auf den Wert der Aktie. Die Aktie von Volkswagen befindet sich am 22.09.2015 im Keller. Im Vergleich mit den anderen dreißig Index-Titeln reicht der Kursverlauf der Volkswagen-Aktie nur für den letzten Platz auf der Performance-Rangliste (Quelle: www.finanzen100.de). Die ermittelnde US-Umweltbehörde (EPA) gibt derzeit an, dass es sich um Verstöße im Zeitraum von 2009 bis 2014 handelt.
Nach Ansicht der Rechtsanwälte VON RUEDEN aus Berlin und Hamburg könnten Anlegern von Stamm- und Vorzugsaktien, die diese in diesem Zeitraum erworben haben, grundsätzlich Schadenersatzansprüche zustehen. Wie weit dieser reicht, sowie ob von der Differenz des jeweiligen Höchstkurs zum Tiefkurs oder die komplette Rücknahme sowie Ersatz des eingezahlten Kapitals zzgl. Gewinnschadens zu ersetzen ist, muss noch geprüft werden. Hier kann es sich um Betrugshandlungen beim Erwerb der Aktie oder im Verlauf der Aktienteilnahme handeln.
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Schadenersatz für Anleger
In erster Linie kommen wohl Verstöße gegen das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) in Betracht. Sinn und Zweck des Gesetzes ist es, Marktmanipulationen von Unternehmen zu verhindern. Zuständige Behörde in Deutschland ist hier die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Als zivilrechtliche Schadensersatzanspruchsgrundlage für betroffene Anleger der VW-Aktie kommt grundsätzlich der Haftungstatbestand nach § 823 II Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) i.V.m. einem Verstoß gegen das WpHG in Betracht. So sind Emittenten börsennotierter Wertpapiere z.B. nach § 15 WpHG verpflichtet nicht öffentlich bekannte Tatsachen, die in ihrem Bereich eintreten und geeignet sind, den Börsenpreis erheblich zu beeinflussen, unverzüglich zu veröffentlichen (sogenannte Ad-hoc Publizitätspflichten).
Zur Ersteinschätzung kontaktieren Sie Rechtsanwalt Johannes von Rüden.
Aktionärsliste
Aktionäre von Volkswagen Aktien können sich zunächst in die von VON RUEDEN Rechtsanwälte geführte Aktionärsliste eintragen. Dieser Eintrag ist mit keinerlei Kosten oder Verpflichtungen verbunden. Im Rahmen unserer Einschätzung erhalten Sie von uns weitere Informationen zu den rechtlichen Gesichtspunkten. Mit dem Eintrag in die Aktionärsliste begründen Sie auch kein Mandat. Der Eintrag ist für Sie und uns unverbindlich.
Wenn Sie weitere Informationen wünschen, tragen Sie sich daher gern in die Aktionärsliste ein. Wir nehmen dann gern mit Ihnen Kontakt auf.