Widerrufsjoker nutzen und Geld sparen

Veröffentlicht am in Bank- und Kapitalmarktrecht

Der Widerrufsjoker hilft Darlehnsnehmern sich schnell und kostengünstig von alten und teuren Krediten zu lösen.

Der Kauf einer Immobilie stellt die meisten Menschen vor enorme finanzielle Herausforderungen. Eine Darlehnsfinanzierung ist in den meisten Fällen unumgänglich. Ältere Darlehnsverträge weisen oft hohe Zinsen auf. Die Verträge sind dadurch entsprechend teuer. Möchte man von den aktuell günstigen Zinsen profitieren, ist das allerdings nur möglich, wenn der alte Darlehnsvertrag gekündigt wird. Hierbei wird aber regelmäßig eine hohe Vorfälligkeitsentschädigung fällig. Also eine Entschädigung an die Bank, für die restlichen Zinsen. Mit Zahlung der Vorfälligkeit wird eine Kündigung somit in den meisten Fällen sehr unattraktiv.

Wann ist der Widerruf möglich?

Es gibt jedoch einen Ausweg. Der Widerruf des Darlehnsvertrages stellt hier eine attraktive Alternative dar. Widerrufbar sind Darlehnsverträge, sobald wichtige Informationen fehlen. Das Gesetzt schreibt bei Darlehnsverträgen eine Widerrufsfrist von zwei Wochen vor. Diese Frist beginnt in dem Moment, in dem der Darlehnsnehmer den vollständigen Vertrag inklusive der richtigen und vollständigen Widerrufsbelehrung erhält. Fehlen allerdings Pflichtangaben oder die Widerrufsbelehrung ist fehlerhaft, ist der Vertrag widerrufbar. Fehlende Pflichtangaben sind zumeist die korrekte Anzahl der Darlehnsraten oder die Angabe des Zinses. Widerrufsbelehrungen werden oft dadurch fehlerhaft, dass diese entweder nicht den gesetzlichen Vorschriften entsprechen oder bestimmte Angaben fehlen.

Die Fehler der Sparkassen

Die Sparkassen versprechen den Darlehnsnehmern die Mitteilung der zuständigen Aufsichtsbehörde. Tatsächlich fehlt diese Information in den meisten Fällen. Insbesondere Immobiliendarlehnsverträge, die nach dem 11.06.2010 geschlossen wurden, weisen diese Fehler auf. Damit sind diese Verträge auch heute noch widerrufbar.

Vorteile des Widerrufs auf einen Blick

Der Widerruf sorgt für die Rückabwicklung des gesamten Darlehnsvertrags. Das bedeutet, der Darlehnsnehmer erhält sämtliche gezahlte Raten zurück. Daneben erhält er in bestimmten Fällen eine Nutzungsentschädigung, eine Art Verzinsung, sämtlicher Zahlungen. Eine Vorfälligkeitsentschädigung fällt bei einem Widerruf, im Gegensatz zu einer Kündigung, nicht an. Dies ermöglicht dem Darlehnsnehmer von dem aktuell günstigen Zinsniveau zu profitieren, ohne sich gegen hohe Kosten von dem alten Vertrag zu lösen.