Württembergische Lebensversicherung: Teure Altdarlehen heute noch widerrufen

Veröffentlicht am in Bank- und Kapitalmarktrecht

Angesichts der aktuell niedrigen Zinsen auf dem Geldmarkt drängt sich eine Umschuldung vielen Darlehensnehmern nahezu auf. Lassen Sie Ihren Darlehensvertrag bei der Württembergischen Lebensversicherung jetzt von den erfahrenen Anwälten der Kanzlei VON RUEDEN prüfen! Mit einem Widerruf Ihres Kredits bei der Württembergischen Lebensversicherung können Sie zu günstigeren Vertragsbedingungen refinanzieren – ganz ohne Vorfälligkeitsentschädigung.

Widerruf öffnet Verbrauchern Tür aus teuren Altdarlehen

Viele Verbraucher machen derzeit von der Möglichkeit Gebrauch, ihre seit Jahren laufenden Kreditverträge zu widerrufen. Verbraucher ist, wer zu überwiegend privaten Zwecken handelt. Das ist ihnen möglich aufgrund der Rechtsprechung des höchsten deutschen Gerichts in Zivilsachen, des Bundesgerichtshofs. Denn Kreditgeber sind gesetzlich dazu verpflichtet, ihre Darlehensnehmer bei Abschluss eines Kreditvertrags anhand bestimmter Informationspflichten über ihr Widerrufsrecht zu belehren. Allerdings erfüllen etliche Belehrungstexte in Deutschland, so auch einige der Württembergischen Lebensversicherung, nicht die Anforderungen an eine klare, umfassende Verbraucherbelehrung. Dort setzt die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs an, die einen Ausstieg aus Kreditverträgen auch Jahre nach dem Vertragsschluss möglich macht: Wer nicht ordnungsgemäß belehrt worden ist, ist bei der Ausübung des Widerrufsrechts nicht an die gewöhnliche Frist von zwei Wochen gebunden.

Finanzielle Vorteile des Widerrufs Ihres Darlehens bei der Württembergischen Lebensversicherung

Der Widerruf des Darlehens bei der Württembergischen Lebensversicherung bietet die Möglichkeit, sich von Kreditverträgen zu lösen, ohne eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen zu müssen. Diese Kompensationszahlung wird von Kreditgebern bei vorzeitiger Kündigung durch die Kunden oft gefordert, um den eigenen Zinsausfall auszugleichen. Allerdings kann diese Forderung mehrere Zehntausend Euro umfassen und somit die Kündigung sehr unattraktiv werden lassen. Dieses Geld kann mit Hilfe eines Widerrufs gespart werden.

Zudem entschied der Bundesgerichtshof im September dieses Jahres in einem Beschluss erneut zu Gunsten der Verbraucher. Er legte für die Rückabwicklung der Kreditverträge eine günstige Berechnungsgrundlage für die Zinsen fest, die der Darlehensnehmer nach dem Widerruf noch zu zahlen hat. Damit bringt der Widerruf des Darlehens bei der Württembergischen Lebensversicherung doppelt Vorteile.

„Widerrufsjoker“ soll 2016 abgeschafft werden

Aktuell sitzt interessierten Darlehensnehmern aber die Zeit im Nacken. Zur großen Freude der Finanzlobby ist eine Gesetzesänderung geplant, die diesen günstigen Ausweg aus Altkrediten abschaffen soll. Sollte die Gesetzesvorlage so wie vorgelegt beschlossen werden, ist der 21. Juni 2016 der letzte Tag, um Kredite aus den Jahren 2002 bis 2010 zu widerrufen. Die Kanzlei VON RUEDEN rät zu zeitnahem Handeln. Denn ein Widerruf braucht Zeit für die juristisch fundierte Vorbereitung.

Württembergische Lebensversicherung belehrte Darlehensnehmer nur unzureichend über Fristbeginn

Darlehensnehmer der Württembergischen Lebensversicherung, die in der Zeit um 2003 ihren Kreditvertrag abschlossen, haben gute Aussichten, das Darlehen erfolgreich zu widerrufen. Die Württembergische Lebensversicherung belehrte die Darlehensnehmer, die Frist für den Widerruf beginne frühestens mit Erhalt der Belehrung. Das allerdings ist eine unzureichende Angabe. Denn der Kreditnehmer kann daraus nicht entnehmen, wann genau die Frist beginnt oder welche Umstände für den Lauf der Frist erfüllt sein müssten. Diese Angabe ist daher eher geeignet, den Darlehensnehmer zu verwirren oder ihm mit der lästigen Arbeit zu belasten, selbst im BGB nach dem Fristbeginn zu suchen. Das aber wollte der Gesetzgeber gerade vermeiden.

Rechtsanwaltskanzlei VON RUEDEN prüft Ihre Darlehensverträge kostenlos

Fehler in den Belehrungstexten zu finden kann mitunter sehr kompliziert werden. Daher empfiehlt es sich, Experten des Verbraucherrechts auf die Vertragsunterlagen schauen zu lassen. Die im Bankrecht erfahrenen Rechtsanwälte der Kanzlei VON RUEDEN bieten Verbrauchern an, eine kostenlose Erstbegutachtung von Darlehensverträgen mit der Württembergischen Lebensversicherung durchzuführen. Sie brauchen uns lediglich Ihre Vertragsunterlagen zukommen zu lassen und den Mandantenfragebogen auszufüllen. Nach unserer Rückmeldung innerhalb weniger Tage können Sie selbst entscheiden, wie Sie weiter verfahren möchten.

Ihre Vorteile nach Inanspruchnahme unserer kostenlosen Ersteinschätzung:

    • Sie wissen, ob Ihre Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist.
    • Wir sagen Ihnen, wie die Gerichte gerade zu Ihrem Fall entscheiden.
    • Wir nennen Ihnen Ihr Einsparpotential beim Widerruf.
    • Wir sagen Ihnen, was die Rechtsdurchsetzung kostet.
    • Wir sagen Ihnen, wie lange es dauert, bis Sie aus dem Vertrag herauskommen.

Kurz: Sie wissen, was Ihnen zusteht und was es kostet!