Hinweisgeberschutzgesetz: Korruption in Deutschland bekämpfen

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Im internationalen Vergleich steht Deutschland, wenn es um Korruption geht, relativ gut da. Doch laut Transparency International ist noch Luft nach oben. Mit den skandinavischen Ländern, der Schweiz und Neuseeland gehört die Bundesrepublik zu den Ländern, in denen es wenig Korruption gibt. Im aktuellen Korruptionsreport, den die Organisation Ende Januar 2022 veröffentlicht hat, befindet sich Deutschland im oberen Drittel. Allerdings gab es in den letzten Jahren auch keine Verbesserung. Mit der EU-Whistleblower-Richtlinie und dem deutschen Hinweisgeberschutzgesetz soll sich das ändern.

Transparency International befragt für den Korruptionswahrnehmungsindex (CPI) regelmäßig Geschäftsleute und Experten, welchen Grad an Korruption sie im öffentlichen Sektor wahrnehmen. Es werden Daten von zwölf unabhängigen Institutionen ausgewertet, die auf die Analyse von Regierungsführung und Wirtschaftsklima spezialisiert sind. Die Bereiche Steuerbetrug, Geldwäsche und illegale Finanzströme im privaten Sektor werden dabei nicht erfasst.

Schärfere Regeln für Deutschland gefordert

Die Organisation bewertet jedes Jahr 180 Länder anhand einer Skala von 0 bis 100. Je höher der Wert ausfällt, als desto integrer gilt das Land. Transparency International zufolge erreichen zwei Drittel der Länder nicht einmal die Marke 50; der Durchschnittswert liegt bei 43. „Der aktuelle Index zeigt, dass Fortschritte bei der Korruptionsbekämpfung nicht selbstverständlich sind“, so das Resümee der Organisation. Der Index zeige, wie schwer sich viele Länder tun, aktiv gegen Korruption vorzugehen.

Ganz oben im aktuellen Ranking stehen Dänemark, Finnland und Neuseeland, während Somalia, Syrien und der Südsudan ganz unten rangieren. Deutschland befindet sich mit 80 Punkten seit sechs Jahren auf Platz 10 – das ist im internationalen Vergleich zwar ziemlich gut, doch es gab in den letzten Jahren auch keine Verbesserung.

Deutschland kommt bei der Korruptionsbekämpfung nicht weiter

Angesichts der Maskenaffäre im Bundestag fordert Transparency International strengereRegeln zur Verhinderung von Bestechung von Abgeordneten. Es habe sich ein bedenkliches Schlupfloch offenbart, kritisiert die Organisation. „Trotz der enormen Empörung nach Bekanntwerden der Fälle persönlicher Bereicherung konnten die betroffenen Abgeordneten am Ende strafrechtlich nicht zur Verantwortung gezogen werden“, so Hartmut Bäumer, Vorsitzender von Transparency Deutschland. Das Gesetz gegen Abgeordnetenbestechung sei praktisch wirkungslos und müsse dringend nachgeschärft werden. In solchen Fällen müsse es auch zu Verurteilungen kommen.

Der Druck durch die Maskenaffäre sei immerhin so massiv gestiegen, dass ein Lobbyregister eingeführt wurde und die Regeln zu Nebentätigkeiten von Abgeordneten verschärft wurden. Transparency fordert, dass Abgeordnete sich generell strafbar machen, wenn sie ihre Stellung zum eigenen Vorteil missbrauchen. Das Gesetz beziehe sich bislang auf Fälle, in denen auf parlamentarische Entscheidungsprozesse im Bundestag Einfluss genommen werde. Es greife aber nicht, wenn der Abgeordnete Kontakte zu Ministerien oder die Autorität seines Mandats ausnutzt, so die Organisation.

Unzureichender Schutz von Hinweisgebern

Laut Transparency bestehen massive Defizite in allen gesellschaftlichen Bereichen. Als Beispiele nennt die Organisation den Grundsatz des Amtsgeheimnisses, die ungeregelte strafrechtliche Verantwortung von Unternehmen und den unzureichenden Schutz von Hinweisgebern. All das verhindere die Aufklärung korruptiver Verdachtsfälle. Insgesamt zeige der Index, dass Deutschland bei der Korruptionsbekämpfung nicht vorankommt.

Aktuell wird europaweit am Schutz von Hinweisgebern gearbeitet. Mitte Dezember letzten Jahres ist die europäische Richtlinie zum Schutz von Whistleblowern in Kraft getreten. Sie soll Hinweisgeber besser schützen, die Missstände in Unternehmen oder Behörden melden. Jetzt müssen Deutschland und die anderen EU-Länder die Richtlinie zügig in nationales Recht umsetzen.

Laut Koalitionsvertrag sollen Whistleblower künftig „nicht nur bei der Meldung von Verstößen gegen EU-Recht vor rechtlichen Nachteilen geschützt sein, sondern auch von erheblichen Verstößen gegen Vorschriften oder sonstigem erheblichen Fehlverhalten, dessen Aufdeckung im besonderen öffentlichen Interesse liegt“. Künftig sollen also auch Hinweisgeber geschützt werden, wenn sie Verstöße gegen strafrechtliche Vorschriften wie Bestechung oder Betrug melden.

Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie mit WhistlePort

Nach der Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie und des deutschen Hinweisgeberschutzgesetzes haben Hinweisgeber künftig einen besseren Schutz vor Nachteilen wie Kündigung oder Versetzung. Unternehmen, Organisationen und Behörden ab 50 Mitarbeitern müssen einen richtlinienkonformen Meldekanal einrichten, etwa eine Online-Plattform, über die Meldungen im Sinne der EU-Whistleblower-Richtlinie sicher, anonym und vertraulich abgegeben und vom Unternehmen bearbeitet werden können.

Die Rechtsanwaltskanzlei VON RUEDEN bietet Unternehmen und Organisationen mit dem Online-Hinweisgebersystem WhistlePort eine Plattform, über die sich die Vorgaben der EU-Whistleblower-Richtlinie rechtssicher erfüllen lassen. Nutzen Sie unser kostenloses Erstgespräch, um sich über unsere Meldeplattform und die Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie zu informieren.