Mitarbeiter einer Kfz-Zulassungsstelle wegen Bestechlichkeit verurteilt

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Ein Mitarbeiter einer Berliner Kfz-Zulassungsstelle soll in mehreren Hundert Fällen Geld für eine schnellere Bearbeitung eingestrichen haben. Jetzt wurde er wegen Bestechlichkeit zu zwei Jahren und sieben Monaten Haft verurteilt. Der Angestellte der Zulassungsstelle habe sich dafür bezahlen lassen, dass er die Zulassungen für Fahrzeuge schneller erteilt, hieß in der Urteilsbegründung des Amtsgerichts Tiergarten. Jetzt muss er in Haft.

Wer in Berlin schneller an eine Kfz-Zulassung kommen wollte, musste für die Beschleunigung des Verfahrens eine Gegenleistung erbringen: Der ehemalige Mitarbeiter einer Berliner Kfz-Zulassungsstelle, Özkan G., wurde vom Amtsgericht Tiergarten zu zwei Jahren und sieben Monaten Haft verurteilt. Zudem hat das Gericht einen Wertersatz in Höhe von 23.400 Euro angeordnet.

100 Euro Expresszuschlag für Kfz-Zulassung

Dem heute 30jährigen Beschuldigten wurden zwischen Mai 2017 und August 2018 insgesamt 247 Fälle von Bestechlichkeit vorgeworfen. Mit auf der Anklagebank saß Mehmet I., einer der mutmaßlichen Kunden des Dienstes. Als Inhaber eines Zulassungsdienstes soll er laut Staatsanwaltschaft in 51 Fällen jeweils 100 Euro an Özkan G. gezahlt haben. Auch er musste sich wegen Bestechung verantworten und wurde zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt.

Die beiden Angeklagten haben die Taten gestanden. Der hauptangeklagte Ex-Mitarbeiter des Landesamtes für Bürger und Ordnungsangelegenheiten gab an, er habe sich zu den Taten „verleiten lassen“. Der mitangeklagte Ex-Chef ließ über seinen Verteidiger erklären, die Taten seien aus den damaligen Wartezeiten von mehreren Wochen bei Kfz-Zulassungen in Berlin entstanden. Daher sei ihm die Idee mit dem „Expresszuschlag“ gekommen.

Die Richter sehen es als erwiesen an, dass G. mit erheblicher krimineller Energie vorgegangen ist und großen Aufwand betrieben hat, damit sein illegales Vorgehen nicht auffällt. Die Idee allerdings sei nicht von G. gekommen, er habe eine Gelegenheit gesehen und diese wahrgenommen. G. war Angestellter des Landesamts für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten Berlin – Referat Kraftfahrzeugzulassung. In seinen Bereich sind insbesondere Neuzulassungen gefallen.

Bargeld und Behördenstempel in der Wohnung gefunden

Im August 2018 hatte die Polizei eine große Razzia in Teilen der Zulassungsstelle und mehreren Zulassungsdiensten durchgeführt. In der Wohnung von G. wurde viel Bargeld gefunden – 2640 Euro, so ein Ermittler. Auch Stempel aus der Behörde bewahrte G. in seiner Wohnung auf.

Vor Gericht überraschte G. mit einem Geständnis und bat um Entschuldigung. Er sei damals ein junger Vater gewesen, der die Familie gut versorgen wollte. Das Geld aber habe nicht gereicht, daher habe er sich „zu etwas verleiten lassen“. Er sei sich nicht bewusst gewesen, welche Auswirkungen seine Taten haben. Er habe seinen Job verloren, seine erste Ehe sei in die Brüche gegangen. Doch er habe sich zurückgekämpft ins Berufsleben, zahle Unterhalt für seine Kinder und versuche, ein gutes Vorbild zu sein. Die Strafen fielen etwas geringer aus als von der Staatsanwaltschaft gefordert. Für den Hauptangeklagten hatten die Staatsanwälte zwei Monate mehr gefordert, für den Mitangeklagten vier Monate mehr.

Behörden müssen Meldekanäle für Whistleblower einrichten

Zur Bekämpfung von Korruption in Behörden und Unternehmen ist am 18. Dezember 2021 die EU-Whistleblower-Richtlinie in Kraft getreten. Hinweise auf Korruption, Betrug oder andere Regelverstöße werden in vielen Fällen nicht gemeldet, weil Arbeitnehmer Angst vor einer Kündigung oder Abmahnung haben. Die neue EU-Richtlinie schützt Whistleblower besser vor solchen Risiken. Ein nationales Gesetz für Deutschland soll noch in diesem Jahr verabschiedet werden.

Für Behörden und Unternehmen bringt die EU-Whistleblower-Richtlinie 2019/1937 neue Pflichten mit sich. Sie müssen einen richtlinienkonformen Meldekanal zur Verfügung stellen, möglichst in Form einer Online-Plattform, über die Meldungen sicher, anonym und vertraulich abgegeben und bearbeitet werden können, wie es die EU-Whistleblower-Richtlinie verlangt.

Die Rechtsanwaltskanzlei VON RUEDEN informiert Behörden und Unternehmen über die EU-Whistleblower-Richtlinie und das kommende deutsche Hinweisgeberschutzgesetz und bietet Schulungen zum Thema Hinweisgeberschutz an. Mit WhistlePort bieten wir zudem eine rechtssichere und nutzerfreundliche Hinweisgeberplattform an, über die Verstöße rund um die Uhr anonym gemeldet werden können. Unser datenschutzkonformes Hinweisgebersystem erfüllt alle technischen und rechtlichen Vorgaben der EU-Whistleblower-Richtlinie.