Streit um die Mietpreisbremse

Veröffentlicht am in Immobilien- und Mietrecht

Mietshaus: Mietpreisbremse, ein Kernprojekt der SPD

Justizminister Heiko Maas (47, SPD) will die stark ansteigenden Mieten in Großstädten verringern. Sein Gesetzentwurf geht jedoch weiter als der mit der Union vereinbarte Koalitionsvertrag. Streit ist dadurch vorprogrammiert. Der Bundesjustiz- und Verbraucherschutzminister Heiko Maas hat sich ein anspruchsvolles 100-Tage Programm verordnet. Auf den Weg gebracht hat er dabei eines seiner ehrgeizigsten Projekte: die Mietpreisbremse sowie der Reform des Maklerrechts.

Für Wohnungen in Ballungsräumen sollen durch dieses Kernprojekt der SPD die Preise vermindert werden. Dies träfe dann also auf Städte wie Berlin, München und Hamburg zu. Der Vermieter soll nun den Preis bei Neuvermietungen nicht mehr beliebig in die Höhe treiben dürfen, er soll bei Neuvermietungen lediglich maximal 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen können. Maas‘ Reform sucht jedoch auch einen Kompromiss mit den Vermietern. Sie müssten die Wohnungen bei Neuvermietungen nicht unterhalb des Preises der vorherigen Vermietung vermieten.

Streit ist vorprogrammiert

Da Maas sein ehrgeiziges Projekt in Windeseile durch den Bundestag geboxt hat – Maas‘ Mitarbeiter sind nicht auf die Forderungen von CDU/CSU eingegangen – erscheint es so, dass ein Streit vorprogrammiert ist. Das Justizministerium brachte vergangenen Dienstagabend den fertigen Gesetzentwurf in die Ressortabstimmung der Ministerien ein.
Ein weiterer großer Streitpunkt: Im Koalitionsvertrag waren ursprünglich befristete Mietpreisbremsen festgelegt. Darauf legte man großen Wert, da man befürchtete, dass sich sonst auf längere Dauer der Bau neuer Wohnungen für viele Investoren nicht mehr lohnen würde. Die neue Mietpreisbremse dürfe daher nicht zur Investitionsbremse werden, so Jan-Marco Luczak (38, CDU), der Vizevorsitzende des Rechtsausschusses im Bundestag.

Mietspiegel Hauptstreitpunkt Nr. 1

Eine effektive Befristung ist im Entwurf des § 556d BGB vorgesehen, der die Bundesländer dazu berechtigen würde, Verordnungen für Mietpreisbremsen zu erlassen, die alle 5 Jahre neu festgesetzt werden würden. Nirgendwo steht jedoch geschrieben, ob nach 5 Jahren nicht einfach eine neue Verordnung verabschiedet werden könnte.

Im Entwurf fehlen auch die genauen Kriterien, wann denn ein Gebiet als „angespannt“ genug für Preisgrenzen gilt oder deren geografische Begrenzung. Ebenfalls sieht hier Luczak einen schwerwiegenden Eingriff in die Eigentumsrechte der Vermieter. Nach Berechnungen des Justizministeriums liegen dem Bericht zufolge gut 4,2 Millionen der 21,1 Millionen deutschen Mietwohnungen in solchen „angespannten“ Gebieten.

Größter Knackpunkt dürfte jedoch der Mietspiegel sein. Da die Mietpreisbremse an die „ortsübliche Vergleichsmiete“ des Mietspiegels anknüpft, gilt er für die Reform als unverzichtbar. Ein Punkt, der bisher im Entwurf viel zu vage formuliert wird: „Die Erstellung von Mietspiegeln wird künftig eine größere rechtliche und wirtschaftliche Bedeutung erhalten“, heißt es dort. Luczak stellt jedoch klar: „Mietpreisbremse und Mietspiegel können nur im Paket verhandelt werden. Man kann das eine Instrument nicht vom anderen trennen.“

Für den Makler gelten strengere Regeln

Makler dürfen künftig von Wohnungssuchenden keine Courtage mehr verlangen, bzw. ausschließlich dann, wenn diese den Maklern in „Textform den Suchauftrag“ erteilt haben.

Um die Abzocke von Mietern durch den Makler zu verhindern, soll der Mieter zukünftig auch nur dann zahlen, wenn der Makler sich „ausschließlich wegen dieses Suchauftrages“ vom Vermieter einen Auftrag geholt hat. Dies dürfte vor allem der Lobby der Makler ein Dorn im Auge sein.

Die Ministerien haben nun bis Ende April Zeit, dem Justizminister ihre Änderungswünsche durchzugeben. Ein fertiger Entwurf soll dann auch auf der Internetseite des Ministeriums veröffentlicht werden.