EDV-Gerichtstag 2019: Digitalisierung und Recht

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Unter dem Motto „Digitalisierung und Recht – Herausforderungen und Visionen“ wurden beim 28. EDV-Gerichtstag vom 18. bis zum 20. September an der Universität des Saarlandes in zahlreichen Fachveranstaltungen die Themen IT-Sicherheit, Künstliche Intelligenz und Datenschutz diskutiert. Weitere Schwerpunkthemen des Fachkongresses waren besondere elektronische Postfächer und der transnationale Datenzugriff im europäischen Kontext.

Im Vordergrund stand vor allem das Thema Künstliche Intelligenz. Stephan Ory, Vorsitzender des Vereins Deutscher EDV-Gerichtstag, begründet seinen Themenschwerpunkt mit dem Vormarsch von KI, der große Herauforderungen für den Datenschutz mit sich bringe: „Künstliche Intelligenz macht den Einzelnen und sein Verhalten berechenbar und vorhersagbar. KI-Systeme verarbeiten massenhaft Daten und beurteilen, ob jemand einen Kredit bekommt, ob er körperlich fit ist, erstellen sogar Prognosen, ob ein Verbrechen bevorsteht.“ Deshalb seien die Fragen nach der Kontrolle dieser Systeme und dem Schutz sensibler Daten in den Mittelpunkt der Fachtagung gerückt worden.

IT-Sicherheit in der Justiz

Eine Veranstaltung befasste sich mit der Frage, ob den Gerichten durch Datenschutzlücken neue Gefahren drohen. Der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Ulrich Kelber, beleuchtete, welche neuen Herausforderungen die Künstliche Intelligenz für den Datenschutz mit sich bringen könnte. Die Vorsitzende der Bund-Länder-Kommission für Informationstechnik in der Justiz, Jessica Laß, und Rainer Stentzel aus dem Bundesinnenministerium erläuterten die technischen, organisatorischen und rechtlichen Fragen, die Gerichte, Staatsanwaltschaften und die Polizei im Zusammenhang mit der elektronischen Strafakte beschäftigen werden.

Digitaler Gerichtssaal und Anzeigen-Chatbot

Ein weiteres Thema war der digitale Strafgerichtssaal, der während der gesamten Fachtagung im Audimax der Universität des Saarlandes aufgebaut war. Dort würden laut den Organisatoren Kernfunktionen wie die automatische Aufzeichnung und Protokollierung der Hauptverhandlung, die umfassende Visualisierung von Akten und Beweismitteln im Gerichtsaal und die Nutzung virtueller Realität zur Erschließung von Tatortgegebenheiten umgesetzt.

Ein interaktiver Chatbot sollte zeigen, wie die Erstattung von Strafanzeigen intelligent und bürgernah umgesetzt werden kann. Damit entsteht eine niedrigschwellige Möglichkeit der Anzeigeerstattung, die auch eine Beweissicherung zur Prüfung des Anfangsverdachts ermöglicht. Der Chat-Bot führt durch die Anzeigeerstattung, fragt die erforderlichen Angaben ab und sichert Screenshots. Außerdem ruft er die zugehörigen Daten von den sozialen Plattformen ab und führt sie in einem standardisierten Anzeigeformular zusammen. So können die Strafverfolgungsbehörden schneller und umfassender über mögliche Straftaten informiert werden – die Voraussetzung für eine effektive Strafverfolgung.