Nun ist es beschlossene Sache: Am Freitag, den 30. März, hat der Bundesrat den neuen Regelungen zum besseren Schutz der Verbraucher gegen Internet-Kostenfallen zugestimmt. Der Bundestag hatte dies bereits Anfang März getan.
Die Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner betonte hierzu:
“Die Verbraucherinnen und Verbraucher sind damit deutlich besser vor Kostenfallen im Netz geschützt. Mit den neuen Regelungen sorgen wir für mehr Transparenz und Sicherheit bei Internet-Angeboten.”
Bereits vor einigen Wochen hatten wir über die Änderungen berichtet und daher soll an dieser Stelle nur kurz noch mal auf sie eingegangen werden:
Ein Unternehmer muss bei einem kostenpflichtigen Vertrag den Verbraucher künftig unmittelbar vor der Bestellung klar, verständlich und in hervorgehobener Weise über die wesentlichen Vertragselemente informieren. Im Kern geht es dabei um die sogenannte Buttonlösung. Das Verfahren soll auch bei Käufen über Apps und soziale Netzwerke zum Einsatz kommen. Demnach kommt ein Vertrag erst zustande, wenn der Verbraucher ausdrücklich bestätigt, dass er sich zu einer Zahlung verpflichten will. Erfolgt der Vertragsschluss per Mausklick auf eine Schaltfläche, muss diese gut lesbar mit einem eindeutigen Hinweis wie z. B. “zahlungspflichtig bestellen“ versehen sein. Ein Ranking der Europäischen Kommission zum Verbraucherschutzniveau in den einzelnen Ländern zeigt, dass Deutschland eines der Länder mit den besten Bedingungen für Verbraucher in Europa ist. Frau Aigner fügte abschließend hinzu:
„Dieses hohe Schutzniveau führen wir mit dem neuen Gesetz gegen Internet-Kostenfallen fort. Hier wurde ein wichtiger Schutzmechanismus aus der europäischen Verbraucherrechte-Richtlinie bereits vor Ablauf der Umsetzungsfrist realisiert. Wir werden die Entwicklungen im Internethandel weiter aufmerksam beobachten. Sollte sich weiterer gesetzgeberischer Handlungsbedarf zeigen, werden wir reagieren.“
Da die Zustimmung des Bundesrats nun vorliegt, wird das Gesetz voraussichtlich nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten und Veröffentlichung im Gesetzblatt im Sommer in Kraft treten.