Schadenersatzanspruch der Panini-Nutzer nach Datenskandal

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Vergangene Woche wurde eine riesige Datenschutzpanne bei dem italienischen Sticker-Anbieter Panini bekannt. Panini bietet die Möglichkeit an, sich Fußballsticker zu kaufen. Auf einem Angebot der Seite können aber auch Kunden ihre eigenen Bilder hochladen und sich eigene Sticker bestellen und zuschicken lassen. Durch eine Veränderung der URL war es jedoch für jedermann möglich, auf die Bilder und Daten anderer Kunden zuzugreifen. „Das ist besonders problematisch, da es sich bei den hochgeladenen Bildern zum Teil um Bilder minderjähriger handelte. Zum Teil auch leicht bekleidet“, sagt Rechtsanwalt Johannes von Rüden. Nach ersten Erkenntnissen ist mindestens eine fünfstellige Zahl von Betroffenen zu verzeichnen. Betroffen war der Service mypanini, der mittlerweile offline ist.

Besserer Schutz für Nutzer – dank der neuen DSGVO

Für die betroffenen Panini-Nutzer aus Deutschland wird es alleine schwierig sich gegen Panini zur Wehr zu setzen. Grund dafür ist, dass Panini seinen EU-Sitz in Italien hat, sodass nicht deutsches, sondern italienisches  Datenschutzrecht angewendet werden muss und z. B. finanzielle Schäden sehr schwer nachzuweisen sind. „Der vorliegende Fall könnte jedoch zu einem Präzedenzfall für den neuen Schadenersatzanspruch nach der DSGVO werden, sagt Johannes von Rüden. Die DSGVO bietet die Möglichkeit an, auf zivilrechtlichem Weg einen Schadenersatzanspruch geltend zu machen. Hierbei handelt es sich um einen immateriellen Anspruch. Da zuvor noch nie über derartige Ansprüche verhandelt wurde, liegt es am Ende in der Hand der zuständigen Gerichte, die richtige Größenordnung für einen Schadenersatzanspruch auszuurteilen. „Es dürfte aber vierstellig sein“, sagt von Rüden. Von einem möglichen Bußgeld an eine Datenschutzbehörden hätten Betroffene Eltern nichts, da dieses vollständigen an den Staat abgeleitet wird. Betroffene müssen ihren Anspruch selbst geltend machen.

Schadensersatzanspruch nach Art. 82 DSGVO – auch für immaterielle Schäden

Für zukünftige Datenschutzverstöße von Unternehmen sieht die DSGVO ab 25.5.2018 vor, dass neben einem materiellen Schaden (Vermögenseinbußen), auch ein immaterieller Schaden geltend gemacht werden kann, für den ein Schmerzensgeld an den Betroffenen gezahlt werden muss. Für Datenschutzverstöße wie im Panini-Fall, ist ein solcher Schaden schon deshalb gegeben, weil es in einem riesigen Ausmaß zugelassen wurde, dass betroffene Nutzer die volle Kontrolle über ihre persönlichen Daten verloren haben und dadurch das informationelle Selbstbestimmungsrecht hochgradig verletzt wurde. Für den Betroffenen kommt zukünftig erleichternd hinzu, dass das Verschulden des Datenverarbeiters vermutet wird, sodass z.B. Panini nachweisen müsste, dass sie kein Verschulden trifft. Das dürfte im vorliegenden Fall jedoch nicht gelingen, da von Firmen, die mit personenbezogenen Daten arbeiten, besondere Sorgfaltsanforderungen erfüllt werden müssen.

In Zukunft werden Datenverstöße strenger bestraft und Verbraucher besser geschützt. Wir halten Sie auf dem Laufenden und machen im Schadensfall Ihre Ansprüche geltend.

Die Rechtsanwaltskanzlei VON RUEDEN prüft aktuell die Möglichkeit von Verbrauchern, von Panini Schadenersatz zu verlangen. Wenn Sie oder ihr Kind von dem Datenschutzskandal betroffen sind, können Sie sich gerne an uns wenden. Wir bieten Ihnen eine kostenlose telefonische Erstberatung an.