Google muss einen angeblich verunglimpfenden Sucheintrag nicht löschen. Dies geht aus einem jetzt bekannt gewordenen Urteil des Landgerichts Mönchengladbach hervor (LG Mönchengladbach, Urt.05.09.2013, Az. 10 O 170/12).
Ein Geschichtsprofessor wollte erreichen, dass verunglimpfende und falsche Tatsachenbehauptungen in der Google-Trefferliste nicht mehr in den Google Suchergebnissen erscheinen, wenn nach seinem Namen gesucht wird. Zwar hatte sich der Kläger im Vorfeld erfolglos an den Betreiber der ursprünglichen Internetseite gewandt, auf der die falschen Tatsachenbehauptungen verbreitet wurden, dies habe der Kläger aber vor Gericht nicht hinreichend vorgetragen. Der Kläger war unter anderem in einem Blog als „Teil des bundesdeutschen Stasi-Netzwerks“ bezeichnet worden. Die Entfernung eines solchen Sucheintrages würde einen erheblichen Eingriff in das wirtschaftlichen Kerngeschäft Googles bedeuten, Suchergebnisse wertungsfrei anzubieten – so begründete das Landgericht seine Entscheidung.
Das Urteil erinnert an die ehemalige Ehefrau des Ex-Präsidenten Christian Wulff. Diese will die Löschung von Trefferergebnissen aus Google Suchvorschlägen erreichen. Die beiden Fälle sind jedoch nicht vergleichbar: Handelt es sich bei den Suchvorschlägen um von Google selbst erzeugte Inhalte bzw. Vorschläge, handelt es sich bei den Suchergebnissen um fremde Inhalte.
Rechtsanwalt Johannes von Rüden, Partner der Berliner Rechtsanwaltskanzlei VON RUEDEN, kritisiert die Entscheidung: „Es kann nicht sein, dass Google Suchergebnisse anzeigen kann, in denen verunglimpfende Tatsachenbehauptungen verbreitet werden. In solchen Fällen muss das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Betroffenen den wirtschaftlichen Interessen von Suchmaschinenbetreibern vorgehen. Man kann den Fall auch anders beurteilen als das Landgericht Mönchengladbach.“ Das Landgericht hat die Berufung zugelassen.